Antwort 23.02.2022 von Nico Weinmann FDP
die 3G-Regelung am Arbeitsplatz wird durch den Bundesgesetzgeber über das Infektionsschutzgesetz einheitlich für die ganze Bundesrepublik geregelt.
die 3G-Regelung am Arbeitsplatz wird durch den Bundesgesetzgeber über das Infektionsschutzgesetz einheitlich für die ganze Bundesrepublik geregelt.
Impfen ist ein persönlicher Eingriff, darum ist eine Impfpflicht besonders intensiv abzuwägen und eine faktenbasierte Debatte zu führen.
Die Aussagen und Publikationen des Vereins sind unseriös, ruhen nicht auf evidenzbasierter Forschung und werden von der seriösen medizinischen Forschung nicht geteilt bzw. wurden von dieser widerlegt.
Von Anfang an wurde nie eine einzige Maßnahme als die alleinige Lösung gesehen, um gegen die Coronapandemie vorzugehen.
In den nächsten Jahren wird eine starke LINKE. besonders wichtig sein, wenn es um die Rückzahlung der enormen Corona-Kosten geht!