Wie ist eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des GG vereinbar?

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Björn Försterling
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Frage von Jens R. •

Wie ist eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des GG vereinbar?

Sehr geehrter Herr Försterling,

wie können Sie eine Impfpflicht mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes vereinbaren? Eine Impfung ist ein medizinischer Eingriff in das Immunsystem. Dazu bedarf es der zwanglosen und freiwilligen Einwilligung des Patienten. Eine Impfpflicht widerspricht dem Freiwilligkeit und es entstehen Zwänge. Natürlich hofft man mit einer Impfpflicht Pandemien zu verhindern, jedoch kann und darf das Individualrecht nicht ausgehelbelt werden. Ganz zu Schweigen von den Vertrauensverlusten in die Ärzte, die ja die Patienten zwangsbehandeln müssen. Von dem Problemen mit dem Nürnberger Kodex ganz zu schweigen.
Ich würde mich über eine Rückmeldung mit Ihrer Meinung dazu freuen und hoffe inständig, daß Sie sich gegen eine Impfpflicht entscheiden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jens R.

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Antwort von
FDP

Vielen Dank für Ihre Frage bezüglich der Vereinbarkeit einer Impfpflicht mit dem Grundgesetz. Ich stimme Ihnen zu, dass die Einführung einer Impfpflicht ein sensibler Eingriff in die Selbstbestimmungsrechte ist. Das Vorgehen in den letzten Monaten hat sich bewährt gemacht, die Krisenstrategien der Bundesregierung, welche von 2G- und 3G-Regeln für den Hygieneschutz über die Wiedereinführung kostenloser Test ging, hat Ihre Wirkung gezeigt. Mit einer gelungenen Boosterkampagne war es Deutschland möglich, die 4. Infektionswelle zu bewältigen und das ohne Überforderung des Gesundheitswesens. Viele Bürgerinnen und Bürger haben sich freiwillig impfen lassen.

Nicht zu vergessen ist auch die Tatsache, dass eine Impfung primär dem Selbstschutz und nicht dem Fremdschutz gilt. Meines Erachtens war es der richtige Weg im Deutschen Bundestag über die Einführung einer allgemeinen oder altersbezogenen Impfpflichtig zu debattieren. Besonders bei medizinischen Themen wie diesem, hat es sich in der Vergangenheit bewährt gemacht auch über die Fraktionsgrenzen hinaus zu diskutieren. Daher ist es meiner Auffassung nach eine gute Entscheidung gewesen, in diesem Falle anhand von Gruppenanträgen zu debattieren.

Ohne Frage ist der Schutz der Gesundheit ein hohes Gut, jedoch ist die Freiheit unumstritten das höchste Gut unserer Verfassung, weshalb es wichtig ist, einen maßvollen Kurs bei der Bewältigung der Pandemie beizubehalten.