Antwort 05.02.2023 von Christos Katzidis CDU
Ich würde vorschlagen, dass wir dann zu dem Thema mal telefonieren.
Ich würde vorschlagen, dass wir dann zu dem Thema mal telefonieren.
Wann und in welcher Form genau eine Anpassung der aktuellen gesetzlichen Grundlage erfolgt, ist uns leider momentan nicht bekannt.
Für die Regelung der Kinderkrankentage ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig.
mein Vorschlag ist in keiner Weise unredlich, sondern sollte perspektivisch Wirklichkeit werden.
Wir haben gravierende Probleme mit der gesetzlichen Rente. Sie ist immer seltener in der Lage, den Lebensstandard im Alter zu sichern.
ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können