Antwort 27.02.2024 von Gottfried Curio AfD
Die Verpflichtung der AfD durch ihren Wählerauftrag, ihre Partei-Positionen parlamentsöffentlich vorzutragen, setzt eine Teilnahme an den Bundestagssitzungen voraus.
Die Verpflichtung der AfD durch ihren Wählerauftrag, ihre Partei-Positionen parlamentsöffentlich vorzutragen, setzt eine Teilnahme an den Bundestagssitzungen voraus.
Aus der Opposition heraus ist es jedoch unsere Aufgabe, das Regierungshandeln zu kritisieren und das sollte man auch hart in der Sache tun.