Da wir mit den Änderungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Mehrstaatlichkeit aber nun grundsätzlich zugelassen haben, steht einer Neubeantragung aus Sicht des deutschen Rechts nichts im Wege.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 28.02.2024 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 12.02.2024 von Britta Haßelmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am 19. Januar 2024 hat die Ampel-Koalition im Bundestag das Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Ein zentraler Aspekt der Reform ist die Verkürzung der Einbürgerungsfristen. Eine Einbürgerung ist somit künftig nach fünf Jahren möglich.
Antwort 09.02.2024 von Hakan Demir SPD
Leider kann ich Ihnen weder Updates noch konkrete Zeitpläne nennen.
Antwort 06.02.2024 von Hakan Demir SPD
Die Staatsangehörigkeitsreform tritt zu Mitte des Jahres in Kraft.
Antwort 30.01.2024 von Hakan Demir SPD
Sowohl Seite 8 (Gesetzesänderung) als auch Seite 19 (Gesetzesbegründung) beschreiben die gleichen Voraussetzungen. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.
Antwort 30.01.2024 von Sebastian Roloff SPD
Ich freue mich, dass wir Ihnen wahrscheinlich weiterhelfen können. Für Ihre Anliegen München-Land betreffend, bitte ich um Kontaktaufnahme mit meinem Kollegen.