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Geflüchtete aus der Ukraine, die Bürgergeld beziehen, unterliegen wie alle anderen Empfänger:innen strengen Melde- und Nachweispflichten
Grundsätzlich sind alle Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld verpflichtet, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland zu haben. Die Jobcenter überprüfen dies durch regelmäßige Meldetermine und persönliche Vorsprachen.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die vorübergehenden Schutz genießen, dürfen kurzfristig in die Ukraine reisen, ohne ihr Aufenthaltsrecht zu verlieren.
Wenn dies zu einem nachhaltigen Frieden beiträgt und die Alternative darin besteht, dass der Krieg noch jahrelang fortgesetzt wird, sollte die Ukraine in Erwägung ziehen, einzelne Gebiete abzutreten. Die oberste Priorität muss sein, das Sterben zu beenden! Zu diesem Zweck müssen beide Seiten Kompromissbereitschaft zeigen.