(...) die allgemein, umfassende Datenspeicherung ohne konkreten Anlass, genannt Vorratsdatenspeicherung, lehnen wir als Piraten aus mehreren Gründen ab. (...)
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(...) Ich bin jedoch dafür, dass es klare und realistische Vorgaben gibt. Den Äußerungen aus der Bundespolitik nach sind sich CDU und SPD darin einig, eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen, wo es klare Vorgaben dafür gibt, wann Daten von Telefon und Internet gespeichert werden dürfen. Die Speicherung von Verbindungsdaten ist natürlich kein Allheilmittel und es darf auch keinen Blankoscheck geben. (...)

(...) die Vorratsdatenspeicherung lehne ich ab. Dies entspricht auch der Beschlusslage der SPD-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, der ich ab kommender Legislaturperiode angehören möchte. (...)
(...) Die Reaktion auf Paris kann also nicht eine weitere Ausweitung der generellen Überwachung sein, welche Anschläge auch in Zukunft nicht generell verhindern wird können. Wir dürfen nicht Millionen von Menschen überwachen, weder beim Fliegen (Fluggastdaten-Abkommen), noch beim Surfen im Internet oder am Telefon: damit Überwachungsmaßnahmen nicht in einen Generalverdacht gegen jeden Bürger / jede Bürgerin münden. Es ist ein Irrglaube, mehr Sicherheit durch mehr anlasslose Überwachung schaffen zu wollen. (...)
(...) Eine solche schreckliche Tat rechtfertigt jedoch keine Schnellschüsse und hektischen Aktionismus. Wie der EUGH mit seinem Urteil vom 08.04.2014 zur EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen festgestellt hat, ist die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar. Es muss nun zunächst auf europäischer Ebene geprüft werden, ob eine rechtlich saubere Lösung bei der Vorratsdatenspeicherung machbar ist und wenn ja, wie diese aussehen könnte. (...)
(...) Ich bin der Meinung, dass das oben skizzierte Spannungsverhältnis nicht durch die einfache Setzung von „wichtiger“ bzw. „weniger wichtig“ zu klären ist, und auch der Richtervorbehalt allein, der sich in einem Rechtsstaat von selbst versteht, reicht nicht aus, alle Bedenken gegen einen Eingriff in ein Grundrecht als unbegründet zurückzuweisen. Ziel kann es nur sein, Regelungen zu treffen, die das Spannungsverhältnis so austarieren, dass beiden berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger – dem Datenschutz und der Inneren Sicherheit – optimal gedient ist. (...)