Antwort 19.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.
Das nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung) abzusichernde Existenzminimum ist gleich hoch.
Die Leistung wird nicht aus der Rentenkasse erbracht. Somit ist der von Ihnen erwähnte Zusammenhang nicht korrekt.
1. Wir müssen Flüchtlinge aus der Ukraine, die vor dem brutalen Angriffskrieg Putins fliehen, bei uns versorgen. Deshalb bekommen sie staatliche Unterstützung, auch wenn sie nicht in unser Sozialsystem eingezahlt haben.