Antwort 17.07.2023 von Bärbel Kofler SPD
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung
Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung
In den Monaten Mai und Juni 2023, den ersten Monaten nach dem Atomausstieg lag der Importanteil von Atomstrom bei ca. 2 % der Bedarfsdeckung.
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.