Antwort 16.08.2023 von Steffen Kotré AfD
„Abgeordnetenwatch.de“ boykottiert unbequeme Antworten – bitte senden Sie mir Ihre Frage an: steffen.kotre@bundestag.de - dort antworte ich Ihnen persönlich.
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Die Strompreisbremse für zeitvariable Tarife von 28 Cent/Kilowattstunde findet ab dem 1. August 2023 Anwendung
In den Monaten Mai und Juni 2023, den ersten Monaten nach dem Atomausstieg lag der Importanteil von Atomstrom bei ca. 2 % der Bedarfsdeckung.
Wir freuen uns über ihr Interesse an Balkon-PV bzw. Balkonkraftwerken, denn diese sind eine sehr niedrigschwellige Möglichkeit, an der Energiewende teilzuhaben.