Antwort 03.07.2024 von Markus Hümpfer SPD
Die Anpassung des THC-Grenzwerts auf 3,5 ng/ml im Blutserum wurde im Bundestag beschlossen und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Anpassung des THC-Grenzwerts auf 3,5 ng/ml im Blutserum wurde im Bundestag beschlossen und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
In der Tat handelt es sich bei den Corona-Soforthilfen um einmalige steuerbare Zuschüsse, die bei der Steuerveranlagung für jeweilige das Kalenderjahr gewinnwirksam berücksichtigt werden.
Für mich ist es wichtig, dass unsere Bürgerinnen und Bürger vor Falschinformationen geschützt werden. Gerade im Hinblick auf die RKI-Dokumente kann man wieder erkennen, wie einige Leute mit einer Agenda Fakenews verbreiten, um die Menschen zu verunsichern.