(...) Wir unterstützen den Vorschlag der Koalition, Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro an den Pflegekosten ihrer Eltern zu beteiligen. Im Fall der Bedürftigkeit sollen Eltern „Hilfe zur Pflege“ beantragen können, ohne befürchten zu müssen, dass der Sozialhilfeträger sich an ihre Angehörigen wendet. (...)
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(...) Das Angehörigen-Entlastungsgesetz verpflichtet, wie Sie bereits geschrieben haben, erst zu einer Unterhaltszahlung ab einem Bruttoeinkommen von 100.000 Euro im Jahr. (...)
(...) Wir wollen, dass der Eigenanteil gedeckelt wird, also nicht weiter steigen kann. Mögliche Zusatzkosten soll stattdessen die Pflegeversicherung tragen. Pflege, die nur aus medizinischen Gründen erfolgt, soll künftig von der Krankenversicherung bezahlt werden. (...)
(...) Das Unterhaltsentlastungsgesetz ist eines der wichtigsten sozialpolitischen Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode. Insofern freue ich mich, dass der Kabinettsbeschluss für das Gesetz nach derzeitigem Stand für den 14. (...)
(...) Es war uns als SPD ein großes Anliegen die Einkommensgrenzen bei Kindern pflegebedürftiger Eltern deutlich auszuweiten, um hier eine spürbare Entlastung herbeizuführen. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir dies im Koalitionsvertrag verankern konnten. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich des Angehörigen-Entlastungsgesetzes. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, ist es der Regierung nach der Sommerpause letztes Jahr bis zum Dezember gelungen den Entwurf in ein Gesetz umzuwandeln. Ich freue mich, dass das Angehörigen-Entlastungsgesetz am 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist. (...)