Plan ist es, die Reform noch dieses Jahr im Bundestag zu verabschieden, sodass sie Anfang 2024 in Kraft treten kann.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
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Antwort 05.12.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 23.11.2023 von Dirk Kienscherf SPD
Der Schutz von Flüchtlingen ist umfassend völkerrechtlich geregelt – u.a. durch die Genfer-Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 16.11.2023 von Thorsten Frei CDU
Ich halte von der Doppel- und Mehrstaatigkeit als Regelfall nichts. Die im Staatsangehörigkeitsrecht vorgesehene Regelhaftigkeit der Abgabe der alten Staatsangehörigkeit hat sich in meinen Augen bewährt.
Antwort 13.11.2023 von Thorsten Frei CDU
Erstens hat sich die bestehende Rechtslage, die eine Vermeidung der Mehrstaatigkeit als Regelfall vorsieht, aus meiner Sicht bewährt.
Antwort 14.11.2023 von Hakan Demir SPD
Es gibt nun voran, die Staatsangehörigkeitsreform geht am 1. Dezember in die 1. Lesung in den Bundestag.