Antwort 04.05.2022 von Michael Roth SPD
Der Haushaltsausschuss des Bundestages prüft aktuell, ob Schröder seine Privilegien als Ex-Bundeskanzler (Büro mit Personal) verlieren sollte.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages prüft aktuell, ob Schröder seine Privilegien als Ex-Bundeskanzler (Büro mit Personal) verlieren sollte.
Grundsätzlich ist die Wiederaufnahme eines Themas im Bundestag möglich. Damit geht jedoch keine Missachtung von demokratischen Entscheidungen einher.
Die Begrüßung eines Repräsentanten der Ukraine mit Standing Ovations war ein Zeichen der Solidarität mit einem Land, das um sein Überleben kämpft. Daher habe auch ich mich daran beteiligt.
viel zu häufig tagen neben den Plenarsitzungen auch noch Ausschüsse und Gremien, die es nicht erlauben, rund um die Uhr im Plenarsaal zu sein
da haben Sie ganz recht. Der Bundestag sollte deutlich verkleinert werden. Dafür setzen wir uns als AfD entschieden ein.