Gelten Temperaturbeschränkungen auch im Bundestag?

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Bärbel Bas
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Frage von Heike R. •

Gelten Temperaturbeschränkungen auch im Bundestag?

Sehr geehrte Frau Bas,

herrschen bei Bundestagssitzungen, bei Ausschutzsitzungen, in den vielen Abgeordnetenbüros, im gesamten Bundestagsgebäude auch nur 19°C und wer kontrolliert das?
Warum werden berechtigte Arbeitsstättenrichtlinien (Arbeitsplatztemperatur), die ausschließlich auf die Gesundheit der Mitarbeiter ausgerichtet sind, ausgesetzt? Ist Gesundheitsschutz für Politiker ein handelbares Gut?

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

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Sehr geehrte Frau R.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Die Verantwortung meines Amtes gebietet es, der Gesundheit aller im Deutschen Bundestag tätigen Personen höchste Priorität einzuräumen: Seien es Abgeordnete, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder die Beschäftigten der Verwaltung. Schließlich geht es um ein Grundrecht.

So wichtig der Gesundheitsschutz aber auch ist: Ich lege zugleich großen Wert darauf, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch der Deutsche Bundestag Energie spart. In der aktuellen Lage müssen wir alle unseren Energieverbrauch reduzieren.

Im Deutschen Bundestag folgt die Umsetzung der Sparmaßnahmen den Vorgaben der seit 1. September 2022 bundesweit in Kraft getretenen Verordnung „EnSiKuMaV“. Demnach sollen beispielsweise Gemeinschaftsflächen (insbesondere Treppenhäuser, Flure, Eingangshallen, Lager- und Technikräume), die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen, nicht mehr beheizt werden. Allerdings nur, sofern bauphysikalische Gegebenheiten nicht entgegenstehen und Schäden an dort gelagerten Gegenständen und Stoffen nicht zu erwarten sind. Zudem soll in Arbeitsräumen - in denen leichte und überwiegende Tätigkeiten im Sitzen ausgeübt werden – die Höchsttemperatur von 19 °C nicht überschritten werden. Diese Absenkung um ein Grad (im Vergleich zur bisherigen Fassung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten) ist auf sechs Monate befristet. Sie betrifft auch den Plenarsaal.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gebäudetechnik haben diese Maßnahmen sukzessive vorbereitet, denn die komplexe Technik und die verschiedenen Steuerungsprogramme in den zahlreichen Liegenschaften – dabei geht es nicht nur um das Reichstagsgebäude – erfordern mehrere Arbeitsschritte bis zur vollständigen Umsetzung. Die Kennlinien der Raumtemperatur für Heizung und Kühlung wurden in den IT-Programmen angepasst. Die Energieeinsparungen bei der Konditionierung der Raumluft werden sich fortlaufend automatisch durch die neuen Sollwerte in den Büros ergeben.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch die Absenkung der Bürotemperatur kein gesundheitliches Risiko entsteht. Selbstverständlich genießen aber zum Beispiel vorerkrankte Personen oder Schwangere einen besonderen Schutzstatus.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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