Antwort 08.03.2016 von Rüdiger Kruse CDU
(...) In Bezug auf das von Ihnen angesprochene Sammeln von Briefmarken heißt es von Seiten der Bundesregierung: „Der Gesetzesentwurf enthält keine Regelungen, die den Sammler in seiner Freiheit beschränken, Briefmarken zu sammeln. Auch die Voraussetzungen für die Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes sind so formuliert, dass Briefmarkensammler davon regelmäßig nicht betroffen sind. (...)
