Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 auch einen Anspruch auf Bürgergeld.
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Das ist auch immer das Ziel, besonders beim Bürgergeld: Menschen aus der Hilfebedürftigkeit herauszuführen in gute, sozialversicherungspflichtige Arbeit.
Es geht darum, Leistungsbeziehende bestmöglich auf ihrem Weg zu sozialer Teilhabe zu unterstützen, Weiterbildung und den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu fördern, weil nicht mehr die schnellstmögliche Vermittlung, oft in prekäre Jobs, vorrangig gegenüber nachhaltiger Qualifizierung und Weiterbildung ist.
das Bürgergeld ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ein kleiner Schritt und nicht der große Sprung, der m.E. notwendig wäre. Vor allem hält die Bundesregierung nicht, was sie versprochen hat: eine wirkliche Überwindung von Hartz IV.
Mit dem Bürgergeld soll es einen etwas höheren Regelsatz geben, mit dem sofort auf die Belastungen der Krise reagiert wird
