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Das sehe ich auch so: es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift.
Wir sind ja bereits seit längerem im Austausch und ich ziehe auch weiterhin den persönlichen und direkten Kontakt vor. Deshalb werden Sie meine Antwort auf direktem Wege erhalten.
Mit Schreiben vom 21. Juni haben meine Kollegin Frau Breher und ich ihnen zu diesem Thema geschrieben. Ich schicke Ihnen dieses Schreiben sehr gerne per Email noch einmal zu.
Immer mehr landwirtschaftliche Betriebe – dazu zählen auch die Baumschulen - sind an einer nachhaltigen und ökologischen Produktion interessiert und sind sich ihrer Rolle im Kampf gegen die Klimakrise bewusst.
Wenn es den Bedarf gibt, warum nicht.