da ich anders als von Ihnen dargestellt keineswegs bezweifle, dass Menschen ab 50 eine informierte Entscheidung treffen können, erübrigt sich die erste Frage.
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Eine allgemeine, einrichtungsbezogene Impfplicht verhinderte Arbeitskonflikte zwischen ungeimpften und geimpften Fach- und Hilfskräften, für die jeweils verschiedene Vorschriften gegolten hätten, sodass einer Abwanderung in diesem essenziellen Sektor der Wohn- und Pflegeheime entgegengewirkt wurde
Es stimmt nicht, dass die Wirkung der Impfungen nur vier Monate anhält. Richtig ist, dass die Wirksamkeit der Covid-Impfungen im Laufe der Zeit nachlässt (...).
Zur Verbesserung der Datenlage haben wir als Union seit Monaten konkrete Forderungen gestellt
Das Robert-Koch Institut empfiehlt grundsätzlich, dass Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten sollen.
Eine grundlegende Aufarbeitung des Umgangs mit der Pandemie und damit zusammenhängenden Fehlentscheidungen und Versäumnissen steht weiter aus