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Der Staat könnte Impfunwillige auch nicht zur Abgabe einer solchen Patientenverfügung verpflichten, da das Grundgesetz die körperliche Unversehrtheit schützt, woraus sich auch ein Recht auf medizinische Behandlung herleiten lässt
Die Überlastung der Krankenhäuser droht v.a. durch politisch gewollte, selbst in der Pandemie fortschreitende Ökonomisierung des Gesundheitssystems.
Wie Sie sicherlich mitverfolgt haben, diskutiert der Deutsche Bundestag gerade über die allgemeine Impfpflicht
Allein für Menschen mit Immundefizienz oder einer aus einem anderen Grund erwartbar verminderten Immunantwort kann eine solche Kontrolle sinnvoll sein.