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bei der Deutschen Telekom habe ich vor meiner Wahl zum Abgeordneten des Deutschen Bundestages gearbeitet. Bereits seit 01.01.2021 bin ich bei der Deutschen Telekom beurlaubt. Mein Beschäftigungsverhältnis ruht, solange ich mein Mandat ausübe.

Der Arbeitgeber muss die EPP auszahlen, weil der Arbeitnehmer im Jahr 2022 anspruchsberechtigende Lohnersatzleistungen bezieht und am 1. September 2022 ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt
Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale.
Aus sozialpolitischer Sicht wäre eine weitergehende „Toleranz“ bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze problematisch
Ehrenamtliche Arbeit ist ein Teil der unsere Gesellschaft zusammenhält. Deshalb ist sie auch immer gern gesehen und wird vor allem überall benötigt.