Ich teile Ihre Auffassung, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Energiepreisbremse profitieren sollten, auch jene, die nicht über eine Gas- oder Fernwärmeheizung verfügen, denn auch für sie steigen die Heizkosten.
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Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Wir werden in den anstehenden Beratungen noch einmal zusätzliche Aspekte in den Blick nehmen und diskutieren – auch mit Blick auf mögliche zusätzliche Entlastungen und deren konkrete Ausgestaltung für diejenigen, die mit Heizöl, Kohle und Holz heizen.
Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte finden sie auch auf der Seite des BMWK:
Die Regierungskoalition hat viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Energiesicherheit zu gewährleisten; dazu kommen die Entlastungspakete.
Die Formulierung in den FAQ, dass man in Deutschland wohnen oder hier einen gewöhnlichen Aufenthalt hat und unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein muss, um in den Genuss der Energiepreispauschale zu kommen, lässt in meinen Augen andere Interpretationen zu