Frage an Achim Post bezüglich Finanzen

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Achim Post
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Frage von Marcel S. •

Frage an Achim Post von Marcel S. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Post,

aufgrund der Einführung der CO2 Steuer (was ich als teilsweise richtigen Schritt sehe) und der derzeitigen Diskussion um den Soli, wollte ich mal Nachfragen wie es denn mit der Schaumweinsteuer steht? Die Kaiserliche Flotte müsste ja top in Schuss sein, solange wir dafür Zahlen.

Mit freundlichen Grüßen
M. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur sogenannten Schaumweinsteuer.

Das Schaumweinsteuergesetz, das im Jahr 1902 als neue Einnahmequelle zur Deckung des ansteigenden Heeresbedarfs eingeführt wurde, wurde durch das Gesetz vom 14. Februar 1936 aufgehoben. Nach der Wiedereinführung der Schaumweinbesteuerung im Jahr 1939 durch die Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September 1939 in Form eines Kriegszuschlages ist nach Aufhebung dieses Zuschlages im Jahr 1952 das Gesetz zur Einführung einer Schaumweinsteuer (Schaumweinsteuergesetz vom 23. Oktober 1952) in Kraft getreten.

Die heutige Schaumweinsteuer hat keinen unmittelbaren Bezug zu der im Jahr 1902 eingeführten Schaumweinbesteuerung. Dem Schaumweinsteuergesetz vom 23. Oktober 1952 folgte nach Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 das derzeit geltende Gesetz zur Besteuerung von Schaumwein und Zwischenerzeugnissen (SchaumwZwStG). Seitdem gehört die Schaumweinsteuer – neben der Branntweinsteuer, der Biersteuer sowie der Steuer auf Zwischenerzeugnisse – zu den innerhalb der Europäischen Gemeinschaft harmonisierten Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke.

Wie die Erhebung der übrigen Steuern dient auch die Erhebung der Schaumweinsteuer heute nach der in der Verfassung grundsätzlich vorgesehenen Zweckbestimmung der Erzielung der Einnahmen, die der Staat zur Erfüllung der Gesamtheit seiner Aufgaben benötigt.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Post

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