Sehr geehrter Herr Post, warum wird der seit Jahrzehnten bestehende §41 Waffengesetz (Waffenbesitzverbot auch für frei erwerbbare Waffen) nicht gegen Reichsbürger und andere Gefährder genutzt?

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Frage von Jörg B. •

Sehr geehrter Herr Post, warum wird der seit Jahrzehnten bestehende §41 Waffengesetz (Waffenbesitzverbot auch für frei erwerbbare Waffen) nicht gegen Reichsbürger und andere Gefährder genutzt?

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Deutschland besitzt im Vergleich zu den meisten Ländern weltweit ein sehr restriktives Waffengesetz. Die zuständigen Behörden machen in erheblichem Umfang von Waffenverboten Gebrauch,  z. B. um Terroristen oder Extremisten den Zugang zu legalen Waffen zu verwehren. Für eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage bedarf es allerdings konkreter Anhaltspunkte für die Gewaltbereitschaft. Die bloße Einstufung als Reichsbürger oder Rechtsextremist reicht nicht aus.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb darauf verständigt, das Waffenrecht zu evaluieren und anzupassen. Innenministerin Nancy Faeser hat bereits einen Referentenentwurf zur weiteren Abstimmung vorgelegt. Im Detail geht es in dem Entwurf unter anderem um ein Verbot von kriegswaffenähnlichen halbautomatischen Waffen, Einschränkungen für Schützen ohne waffenrechtliche Erlaubnis, die Notwendigkeit eines kleinen Waffenscheins für Armbrüste oder Schreckschusswaffen und die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses für alle Waffenkäufer.

Für die SPD-Bundestagfraktion und mich hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik oberste Priorität. Der Umgang mit Waffen ist eine sensible und verantwortungsvolle Angelegenheit. Dessen sind wir uns bewusst und wir werden uns weiterhin konsequent für die Verschärfung des Waffengesetzes einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Post

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