Wie stehen Sie zu einer Angleichung der Deutschen MPU Regelung an alle anderen EU Staaten? Sehen Sie ein Problem der Verletzung der Berufsausübungsfreiheit und Diskriminierung der Deutschen?

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Frage von Deborah H. •

Wie stehen Sie zu einer Angleichung der Deutschen MPU Regelung an alle anderen EU Staaten? Sehen Sie ein Problem der Verletzung der Berufsausübungsfreiheit und Diskriminierung der Deutschen?

Wie stehen Sie zu einer Reformierung des Deutschen Systems der MPU als Auflage zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis? Deutschland ist in der EU das Einzige Land mit diesem System. Durch die extrem Hohen Kosten die zwingend entstehen wie z.B der Abstinenznachweis über 12 Monate (begonnen werden darf der auch erst nach Ablauf der Sperrfrist) iHv 2.000 €, die MPU Gebühr selbst (500-1000 €), den sowieso schon hohen Bußgelder und nicht zuletzt ein Vorbereitungskurs. Denn trotz allem liegt die Durchfallquote bei ca. 50%. Für jeden Versuch wird wieder die Gebühr fällig. Die Anforderungen der MPU Begutachter sind viel Höher als an jeden andere Autofahrer. Psychisch Kranke die Antidepressiva nehmen brauchen es gar nicht erst versuchen. Die Kosten kann man als meist ALG-II Empfänger (Job ist ohne Führerschein auf dem Land weg und ohne gibts auch keinen) niemals leisten. Das ist eine massive Diskriminierung und Blockade der Berufsausübungsfreiheit.

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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Für die SPD-Bundestagsfraktion und mich hat die Sicherheit im Straßenverkehr höchste Priorität. Wir sind deshalb der Meinung, dass Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern oder sich selbst auch weiterhin angemessen sanktioniert werden sollten. Vor diesem Hintergrund sehen wir zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anlass, dass MPU-System grundsätzlich zu hinterfragen.

Bis 2018 waren die Kosten für eine MPU allerdings noch innerhalb der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOST) festgelegt und bundesweit einheitlich geregelt. Sie waren für alle amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung verbindlich. Die Verbindlichkeit wurde aufgehoben, weil die Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung einen größeren Spielraum brauchten, um auf Preisschwankungen reagieren zu können. Seit der Aufhebung dieser Verbindlichkeit können Träger die Gebühren frei bestimmen. Infolgedessen haben sich die Kosten für Leistungen z. T. sehr unterschiedlich entwickelt. Wie sich die Preise dabei zusammensetzen, ist leider intransparent geworden. Hier sehen wir als SPD-Bundestagsfraktion Verbesserungspotential. Um die Qualitätsstandards auf einem hohen Niveau zu halten, wollen wir, dass die Träger ihre Preise künftig transparent gestalten müssen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte, und wünsche Ihnen allzeit gute Fahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Post

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