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Wieviele afghanistische Ortskräfte wurden, einzig und nur für diese Tätigkeit, von den Taliban verfolgt? Da mir keine bekannt sind, bitte ich Sie um die verfizierbaren Quellen, die Verfolgung belegen.

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Adis Ahmetović
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Frage von Ulf K. •

Wieviele afghanistische Ortskräfte wurden, einzig und nur für diese Tätigkeit, von den Taliban verfolgt? Da mir keine bekannt sind, bitte ich Sie um die verfizierbaren Quellen, die Verfolgung belegen.

Sehr geehrter Herr Ahmetović,
die Ampel und die Grüne Außenministerin Baerbock haben beschlossen afghanische Ortskräfte nach Deutschland zu holen.
ich bin sicher, dies war keine Entscheidung aus parteiideologischen Gründen, sondern basierend auf realer Verfolgung, wegen Tätigkeit als Ortskraft.
Auf welchen, belastbaren (!!!!) Zahlen von Verfolgungen basierte diese Entscheidung?
Online kann ich absolut nichts finden.
Bitte nennen Sie mir verifizierbare Quellen, wieviele Ortskräfte, nur weil sie Ortskraft waren und nicht aus anderen Gründen, von den Taliban verfolgt und abgeurteilt wurden?
Bitte keine auschweifenden Erklärungen, vermutungen oder sonstiges, was nichts mit meiner Frage zu tun hat.
Bitte nur die konkret verifizierbaren Fälle von Verfolgungen wegen Ortskraft Tätigkeit.
Sollten keine verfizierbaren Belege existieren, die Verfolgung wegen Ortskrafttätigkeit belegen, weshalb holen wir sie dann her? Können Sie mir das plausibel begründen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Frage zur Aufnahme afghanischer Ortskräfte durch Deutschland. Die Entscheidung, diesen Menschen Schutz zu gewähren, war keine parteipolitische Gefälligkeit, sondern Ausdruck von Verantwortung und Vertragstreue gegenüber denen, die über Jahre unsere Arbeit in Afghanistan möglich gemacht haben.

Es gibt es verlässliche internationale Berichte, die die Gefährdung von Personen mit Verbindung zu ausländischen Streitkräften und damit auch von Ortskräften belegen:

  • Die UN-Mission UNAMA dokumentiert in einem Bericht für die Zeit vom 15. August 2021 bis 30. Juni 2023 mindestens 800 Menschenrechtsverletzungen (darunter 218 außergerichtliche Tötungen) an ehemaligen Regierungsangehörigen und Angehörigen der früheren Sicherheitskräfte, also gerade an Menschen, die mit der internationalen Präsenz verbunden waren.
  • Die Europäische Asylagentur führt in ihrer Country-Guidance zu Afghanistan aus, dass Personen, die mit ausländischen Truppen zusammengearbeitet haben (etwa als Dolmetscher, Wachpersonal oder sonstige Unterstützer) für die Taliban über Jahre ein „Top-Ziel“ waren. Die EUAA dokumentiert für die Zeit nach der Machtübernahme nachgewiesene Fällen gezielter Angriffe, darunter Tötungen und mehrere Fälle von Folter in Taliban-Gewahrsam. Sie kommt zu dem Schluss, dass für diese Personengruppe im Regelfall eine begründete Furcht vor Verfolgung besteht. 

Diese Zahlen sind ausdrücklich als Mindestzahlen zu verstehen – denn dokumentiert werden nur Fälle, zu denen glaubhafte Informationen vorliegen. 

Darüber hinaus hat sich die Bundestags Enquete-Kommission „Lehren aus Afghanistan für das künftige vernetzte Engagement Deutschlands“ intensiv mit genau diesen Fragen beschäftigt und kommt, bei unterschiedlichen Akzenten zwischen den Fraktionen, zu dem Ergebnis, dass der Umgang mit Ortskräften künftig früher, transparenter und verlässlicher geregelt werden muss. 

Aus all diesen Gründen halte ich es für richtig, dass bei der Aufnahme der afghanischen Ortskräfte nach intensiver Sicherheitsprüfung nicht nur die im Einzelfall nachweisbare Verfolgung, sondern die gegebene Zusage und die nachvollziehbare Gefährdungslage ausschlaggebend waren. Nur so kann Deutschland seine Verlässlichkeit als Partner und wird seiner Verantwortung gegenüber den Menschen gerecht werden, die sich für uns sichtbar exponiert haben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen den Sachverhalt differenzierter erläutern.

Mit freundlichen Grüßen
Adis Ahmetović, MdB

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