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Wie viele Menschen müssen noch von der AFD gefangen werden, bis endlich ein Verbotsverfahren kommt?

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Adis Ahmetović
SPD
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Frage von Andreas M. •

Wie viele Menschen müssen noch von der AFD gefangen werden, bis endlich ein Verbotsverfahren kommt?

Wie viele Menschen müssen noch von der AFD gefangen werden, bis endlich ein Verbotsverfahren kommt?

MFG

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage, auf die ich gerne antworten möchte.

Ich bin der festen Überzeugung: Die AfD ist eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Aus diesem Grund müssen wir die Instrumente, die uns mit unserer Verfassung an die Hand gegeben wurden, nutzen, um unsere Demokratie zu verteidigen. Die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Parteien nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist ein solches Instrument. Ich gehöre zu den Erstunterzeichnern des Antrags zur Einleitung eines Prüfungsverfahrens von Januar 2025.

Zu Ihrer Frage im Detail: Entscheidend ist letztlich nicht die Wählerzahl einer Partei, sondern ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot gerichtsfest belegt sind. Ein Verbotsverfahren ist ein scharfes Instrument – gerade deshalb muss es sorgfältig, vollständig und mit belastbarer Beweislage vorbereitet werden, damit es vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. 

Gleichzeitig bewegt sich politisch gerade spürbar etwas:

  • Das Land Berlin hat am 4. Dezember 2025 beschlossen, im Bundesrat die Möglichkeiten und Mehrheiten für eine Initiative zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens auszuloten – mit dem Ziel einer zeitnahen Bundesratsinitiative.
  • Schleswig-Holstein hat im Oktober 2025 mit breiter Mehrheit eine Prüfung angestoßen: Ergibt sie belastbare Hinweise, soll sich das Land für ein Verbotsverfahren stark machen.
  • Bremen hat bereits im Mai 2025 die Landesregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die zügige Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens einzusetzen. 

Auch wir als SPD haben auf Bundesebene beschlossen, die Vorbereitung eines Verbotsverfahrens strukturiert voranzutreiben – u. a. mit einer Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Belegsammlung. 

Ich unterstütze diesen Kurs ausdrücklich: wehrhafte Demokratie heißt handeln – aber so, dass wir am Ende nicht an formalen oder beweisrechtlichen Hürden scheitern. Dazu gehört, Mehrheiten zu organisieren (insbesondere im Bundesrat) und die Materiallage so aufzubereiten, dass ein Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht Substanz hat. 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit Ihre Frage beantworten. 

Mit freundlichen Grüßen
Adis Ahmetović, MdB

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