Frage an Agnieszka Brugger bezüglich Soziale Sicherung

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Agnieszka Brugger
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Felix T. •

Frage an Agnieszka Brugger von Felix T. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Brugger,

wir kommunizierten 2014/2015 häufiger über das Thema "Versorgungsausgleich", die Benachteiligung von Berufsgruppen mit besonderer Altersgrenze wie Polizisten, Berufsfeuerwehr und Soldaten durch früheren und höheren Abzug gegenüber vergleichbaren Beamten mit Regelsaltersgrenze. Nach anfänglicher Unterstützung durch Sie, zogen die Grünen, transportiert durch MdB Doris Wagner, die Unterstützung zurück. Interessanterweise werden gerade die Planungen Ihrer Partei zur Steuer-/Abgabenpolitik veröffentlicht: http://meta.tagesschau.de/id/117681/gruene-wollen-steuer-fuer-superreiche#comment-2784773
Ziemlich unkonkret mit der "Superreichensteuer", aber konkret mit Abschaffung des Ehegattensplittings unter dunstigen Aussagen, in welchem Umfang Familien mit Kindern zusätzlich unterstützt werden sollen. Sie unterstützten ja bisher auch Folgendes: Nach Ehescheidung tritt der leistungsfähigere Partner auch in einer kinderlosen Ehe im Versorgungsausgleich bis an sein Lebensende durch Kürzung seiner Rente/Pension für Defizite des Leistungsschwächeren ein. Das nunmehr verabschiedete Konzept der Grünen führt somit konsequenterweise zur Abschaffung der traditionellen Ehe. Schaffen Sie nunmehr konsequenterweise mit Abschaffung des Ehegattensplittings auch den Versorgungsausgleich ab? Einen anreiz, dass verheiratete Frauen arbeiten, schafft man in Italien, Frankreich und Spanien konsequenterweise dadurch, dass es keinen Versorgungsausgleich gibt. Erwarten Sie, dass die Grünen so noch beim Wähler punkten können?

Mit bestem Gruß
Ihr Transfeld

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Transfeld,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die Schilderungen zum Thema Versorgungsausgleich.

Der Parteitag der Grünen im November 2016 stand ganz im Zeichen der Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und vor allem der Gerechtigkeit in unserem Land. Sie haben in Ihrer Nachricht die Beschlüsse zu einer gerechteren Besteuerung sehr hoher Vermögen und dem Ehegattensplitting erwähnt. Das Ehegattensplitting möchten wir perspektivisch überwinden, damit es in Zukunft in Partnerschaften mehr Möglichkeiten für eine gemeinsame und geschlechtergerechte Lebensplanung gibt. Wir möchten zur individuellen Besteuerung übergehen und das Ehegattensplitting durch eine gezielte Förderung von Familien mit Kindern, vor allem von Alleinerziehenden und ihren Kindern ersetzen. Die Reform des Ehegattensplittings soll mit Verbesserungen bei den Leistungen für alle Formen der Familien mit Kindern im Haushalt verknüpft werden, die sicherstellen, dass Ehen mit Kindern keine Nachteile erfahren. Wir wollen eine gerechte Familienförderung, die Kinderarmut verhindert und die Benachteiligung von Alleinerziehenden, unverheirateten Paaren und Paaren, die sich Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen, beendet. Wie wir uns das konkreter vorstellen und insbesondere Eltern und Kinder (nicht nur) finanziell stärker unterstützen wollen, können Sie dem Entwurf zu unserem Bundestagswahlprogramm entnehmen: https://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Gruener_Bundestagswahlprogrammentwurf_2017.pdf

In der Partnerschaft gemeinsam getroffene Entscheidungen können weitreichende Auswirkungen auf das weitere Leben von Männern und Frauen haben: In der Vergangenheit dominierte in vielen Ehen das Modell des „männlichen Brotverdieners“. Wird die Erwerbstätigkeit wegen Familienarbeit unterbrochen oder reduziert, hat das Einkommenseinbußen zur Folge, die in späteren Jahren kaum noch einzuholen sind. Die langfristigen und oft nicht mehr veränderbaren Auswirkungen dieser Entscheidungen haben in der Realität häufig besondere Konsequenzen für die eigenständige Existenzsicherung des/der nicht oder weniger arbeitenden Ehepartners/in. Wenn ein Paar in einer arbeitsteiligen Ehe lebt, dürfen diese gemeinsam getroffene Entscheidung nicht einseitig zu Lasten eines Partners oder einer Partnerin gehen und auch die finanziellen Folgen sollten in gerechter Form gemeinsam getragen werden. Der Versorgungsausgleich ist ursprünglich Ausdruck des Gedankens, dass (ehemalige) EhepartnerInnen die Erwerbs- und Versorgungsarbeit geteilt haben und somit gleichwertige Ansprüchen in der Altersversorgung erarbeitet haben. Auch in Zukunft sollte die Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs – unabhängig von unseren Plänen mit Blick auf das Ehegattensplitting - diese Aspekte in angemessener Form berücksichtigen. Auch wenn immer weniger Partnerschaften oder Ehen eine klassische Arbeitsteilung nach dem Modell eines Alleinverdieners leben und wir Grüne viele Initiativen und Veränderungen für eine gerechte und bessere Erwerbsbeteiligung von Frauen auf den Weg gebracht haben, werden wir auch in Zukunft grundsätzliche Instrumente für eine gerechte Absicherung in arbeitsteiligen Ehen benötigen. Für eine Diskussion über die konkrete Ausgestaltung der Bestimmungen bin ich auch weiterhin offen und natürlich auch bereit, die besondere Situation der Soldatinnen und Soldaten bzw. der Berufsgruppen mit besonderer Altersgrenze zu wägen.

Ich möchte Ihnen herzlich danken, dass Sie mir erneut Ihre Sicht auf den Versorgungsausgleich geschildert haben.

Mit freundlichen Grüßen
Agnieszka Brugger

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