Frage an Albert Rupprecht bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Albert Rupprecht
CSU
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Frage von Fritz M. •

Frage an Albert Rupprecht von Fritz M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ruprecht,

mich würde nach wie vor interessieren, welchen Argumenten Sie gefolgt sind als Sie für die Privatisierung des Trinkwassers gestimmt haben.

Ich hoffe auf Ihre Antwort.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maschke,

Bereits vor einiger Zeit habe ich zu diesen Thema eine Erklärung abgegeben, die ich hier zitiere:

„Erklärung nach § 31 GOBT zu meinem Abstimmungsverhalten zu den Anträgen der Fraktionen der SPD, Bündnis90/Die Grünen und DIE LINKE zu TOP 9.a., 9.b. und ZP 7.

9.a. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Keine Privatisierung der Wasserversorgung durch die Hintertür
- Drs. 17/12394 -

9.b. Antrage der Fraktion DIE LINKE.
Wasser ist ein Menschenrecht - Privatisierung verhindern
- Drs. 17/12482 -

ZP 7 Antrag der Fraktion der SPD
Kommunale Wasserversorgung stärken - Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen für den Bereich Wasser ablehnen
- Drs. 17/12519-

Den heute zur Beratung vorliegenden Anträgen der Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen, DIE LINKE und SPD kann ich in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Meine Position in der Sache erkläre ich wie folgt: Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag und ich persönlich sprechen sich ausdrücklich gegen jegliche Privatisierungs- oder Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung aus. Dienstleistungskonzessionen berühren viele Leistungen der Daseinsvorsorge. Schon heute ist die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen kein rechtsfreier Raum. Die europäischen Regeln sehen vor, dass die Konzessionsvergaben unter Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu erfolgen haben. Das stellt auch der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 10.März 2011 klar. Die im ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission für eine Konzessionsrichtlinie vorgeschlagene europaweite Ausschreibungsverpflichtung würde nicht nur zu einer erheblichen Einschränkung der Handlungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung führen, sondern auch de facto zu einer Liberalisierung insbesondere der Wasserversorgung in Deutschland durch die Hintertür . Damit würdenbewährte, gewachsene Strukturen zerstört werden. Dies ist im Interesse der Menschen in Deutschland nicht akzeptabel. Die EU-Kommission hat ihre Kompetenzen mit der Vorlage dieses Richtlinienvorschlags klar überschritten. Ein Verstoß gegen das im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Art. 5 Abs. 3 verankerte Subsidiaritätsprinzip ist ausmeiner Sicht evident. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag hat sich daher auch gegenüber der Bundesregierung wiederholt dafür eingesetzt, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Konzessions-Richtlinie keine Abstimmungsmehrheit zu verschaffen oder zumindest darauf hinzuwirken, dass der sensible Bereich der Wasserversorgung aus einer solchen Regelung ausgenommen bleibt.

Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, hat nun endlich Wirkung gezeigt. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. In der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 hat der Kommissar erklärt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen weniger als 80 Prozent seiner Wasserdienstleistungen für die Gebietskörperschaft erbringt.

Dieses Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CSU-Landesgruppe. Nach wie vor gilt aber, dass eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung zu verhindern ist. Bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland dürfen nicht zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Wir zählen auf Barniers Wort, dass die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung.“

Mit freundlichen Grüßen

Büro Albert Rupprecht

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