Frage an Albert Rupprecht bezüglich Gesundheit

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Albert Rupprecht
CSU
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Frage von Johannes O. •

Frage an Albert Rupprecht von Johannes O. bezüglich Gesundheit

sehr geehrter herr rupprecht,

da ich mit erstaunen gelesen habe das sie dem gesetzt nicht zugestimmt haben, wäre ich sehr interessiert ihre beweggründe zu erfahren. ein nein alleine sagt leider zu wenig.

oppe

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Sehr geehrter Herr Oppenauer,

bei der Endabstimmung im Bundestag zur Gesundheitsreform habe ich gegen das Gesetz gestimmt.

Nach monatelangen intensiven Gesprächen und in Veranstaltungen mit den Bürgern meines Wahlkreises, mit Ärzten, Apothekern und Verbänden sowie mit Experten aus meiner Fraktion bin ich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Gesundheitsreform in ihrer endgültigen Form mehr Nachteile als Vorteile bringt. Mein Büro hat eine breit angelegte Telefonaktion durchgeführt, bei der Ärzte, Apotheker und betroffene Bürger zu dem Thema befragt wurden und die mir für meine Entscheidungsfindung hilfreiche Hinweise und Anmerkungen mit auf den Weg gegeben haben.

Mein Wunsch wäre es gewesen, dass wir auch in Zukunft jedem Menschen, der schwer krank ist, egal ob jung oder alt, reich oder arm, die bestmögliche medizinische Versorgung zusichern können und zwar auch in 10, 15 oder 20 Jahren. Die Voraussetzung ist eine nachhaltige Finanzierung über alle Generationen hinweg und wesentlich mehr Wettbewerb. Das ist bei dieser Reform mit der SPD-Gesundheitsministerin Schmidt leider nicht gelungen. Die SPD will eher Richtung Staatsmedizin statt zu mehr Wettbewerb. Zudem wird eine nachhaltige Finanzierung durch das Gesetz nicht erreicht - sie wird stattdessen auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben.

Es gibt zwar Verbesserungen, zum Beispiel mehr Wahlmöglichkeiten bei den gesetzlichen Krankenversicherungen. Auch bayerische Interessen konnten von Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber und unserem Verhandlungsführer Wolfgang Zöller durchgesetzt werden. Zudem konnten Einsparungen bei Medikamenten von 1 Mrd. erzielt werden, indem die Kassen mit der Pharmaindustrie verhandeln können. Doch diese Punkte reichen nicht aus, um dem Gesetz guten Gewissens zuzustimmen.

Mit ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen, aber ich habe sie getroffen als Vertreter der Bürger meines Wahlkreises. Mir hat diese zähe Entscheidungsfindung jedenfalls einmal mehr gezeigt, wie wichtig es, die Meinung der Bürger und Betroffenen zu bestimmten Themen aus 1. Hand zu erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Ruprpecht

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