Die AFD ist für ein vereinfachtes Steuermodell und will angeblich alle Bürger entlasten. Wie aber sehen konkret dieses Stufentarife aus?

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Albrecht Glaser
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Frage von Gerhard Z. •

Die AFD ist für ein vereinfachtes Steuermodell und will angeblich alle Bürger entlasten. Wie aber sehen konkret dieses Stufentarife aus?

Sie nennen immer wieder das Steuerreformkonzept des ehemaligen Verfassungsrichters Kirchhoff. Dort ist der Spitzensteuersatz 25 %.
Unter Helmut Kohl war der Spitzensteuersatz noch 53 %. Jetzt liegt er bei 45%
Es würde also zu einer massiven Entlastung von Reichen kommen! Geht der normale Bürger bei Ihnen leer aus??
Nennen sie mir bitte ihre Steuerstufen und das Bruttoeinkommen mit dem der jeweilige Steuertarif beginnt.
Bitte verschonen sie mich mit allgemeinen Sätzen. Antworten sie bitte konkret mit, für den normalen Bürger, nachvollziehbaren Zahlen. Eine Partei die an der Regierung will sollte doch in der Lage sein dem Bürgern echte Fakten zu liefern.
Ihr Parteikollege Jörg Schröder schrieb mir das sie der richtige Ansprechpartner für Steuerfragen in der AFD sind.

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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an unserer Arbeit. Richtig ist, dass die AfD Bundestagsfraktion, unter der Voraussetzung der Zustimmung der Fraktionsversammlung, bis zur parlamentarischen Sommerpause 2024 in Form eines Antrags ein Steuerreformkonzept präsentieren wird, dass gemäß Programmatik der AfD an das sog. Kirchhof-Modell angelehnt ist. Mit diesem Vorschlag leisten wir einen entscheidenden und zeitgemäßen Diskussionsbeitrag zur Weiterentwicklung des Steuerrechts in Deutschland.

Von dessen praktischer Erprobungswürdigkeit sind wir außerdem überzeugt.

Unser Steuerkonzept baut auf den weitestgehenden Wegfall von Ausnahme-, Privilegierungs- und Lenkungstatbeständen, um die Gleichheit der Last zu gewährleisten und die Freiheit wirtschaftlicher Entscheidungen nicht steuerlich zu bevormunden. Zugleich vereinfachten wir damit das Steuerrecht beträchtlich, ohne die Grundsätze der leistungsgerechten Besteuerung aufzugeben.

Nach unseren Musterberechnungen ergeben sich für weite Teile der Erwerbstätigen steuerliche Entlastungen im Vergleich mit der bisherigen Ertragsbesteuerung. Insbesondere Familien sollen davon profitieren. Nähere Details und Motivationen können Sie in Kürze unserer parlamentarischen Initiative entnehmen, die nach Arbeitsstand auch mehrere Musterberechnungen enthalten wird. 

Unser Konzept beseitigt zugleich die bisherige Ungleichbehandlung der Einkünfte sowohl unterschiedlicher Personen (natürlicher oder juristischer) als auch unterschiedlicher Einkunftsquellen durch die Vereinheitlichung der Steuern und Tarife. Die Vereinheitlichung der Tarife findet ihren Ausgangspunkt im (Spitzen-) Steuersatz, der nach Planungsstand bei 25 % liegt. Es überzeugt nicht, wenn das derzeitige Ertragsteuersystem bei der Einkommensteuer eine Progression mit einem Eingangssteuersatz von 14 %, einem Spitzensteuersatz von 42 % und einen zusätzlichen Höchststeuersatz von 45 % vorsieht. Dazu einen weiteren Abgeltungssteuersatz von 25 % und einen Körperschaftsteuersatz von 15 % . Unser Reformentwurf versucht, die mit einem progressiven Steuertarif verbundenen Nachteile (schwere Verständlichkeit und Komplexität, Erzeugung von Steuervermeidungsreflexen, stetige Steuererhöhung etc.) zu vermeiden, hält aber an einer Progression als solcher fest. Wir erreichen die mit steigendem Einkommen steigende Steuerlast allerdings nicht durch einen gestuften Tarif, sondern durch eine gestufte Bemessungsgrundlage. Wir stellen das Existenzminimum natürlicher Personen von der Besteuerung frei. Derzeit sehen wir dabei ein steuerfreies Existenzminimum von 16.000 Euro vor. Es läge damit wesentlich höher als der nach EStG derzeitige und zukünftig absehbare Betrag. Darüber hinaus streben wir u.a. einen Sozialausgleichsbetrag für kulturelle und soziale Grundbedürfnisse an.

Die grundsätzliche Funktionsweise unseres Models sieht unter Bezug auf Ihre Frage beispielhaft wie folgt aus:

Grundfreibetrag in Höhe von 16.000 Euro pro Person und Jahr, Vereinfachungspauschbetrag für einen unterstellten Mindesterwerbsaufwand von 2.000 Euro pro Person und Jahr. Somit blieben für Jedermann die ersten 18.000 Euro Jahreseinnahmen steuerfrei. Die Nachfolgenden 12.000 Euro würden in den ersten 6.000 Euro zu 60 % besteuert, in den folgenden 6.000 Euro zu 80 %, so dass diese Einkommen progressiv belastet sind. Die volle Steuerpflicht von sodann linear 25 % erfasste erst das Einkommen ab 30.001 Euro.

Noch genauere Aussagen, sehr geehrter Fragesteller, kann ich aufgrund der in Kürze bevorstehenden und internen Abstimmungen derzeit nicht treffen. Diese könnten durchaus zu Verschiebungen bei den Beträgen und  prozentualen Angaben führen. Im Grundsatz wird aber ersichtlich, unsere Fraktion bewegt etwas in Sachen Steuerpolitik - für ein lohnendes und gerechteres Deutschland! Mitnichten wollen wir dabei den von Ihnen sogenannten "Normalbürger leer aus gehen lassen". Wir kämpfen für die berechtigten Anliegen aller Wähler, ihrer Familien und Angehörigen sowie der Unternehmen, um Deutschland lebenswerter und konkurrenzfähiger zu machen.

 

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