Frage von Anja H. • 12.01.2024
Antwort von Alexander Baer SPD • 23.01.2024
Es ist aus guten Gründen im Grundgesetz verankert. Falls die Verfassungsorgane zu dem Schluss kommen sollten, dass die AfD oder eine andere Partei verfassungsfeindlich handelt, ist es deren Pflicht, entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.