Frage an Alexander Bauer bezüglich Soziale Sicherung

Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.
Alexander Bauer
CDU
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Frage von Rolf S. •

Frage an Alexander Bauer von Rolf S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bauer!
Ich bin pensionierter Beamter des Landes Hessen. Leider habe ich einen Gehörverlust erlitten. Für die im April 2014 ärztlich verordnete beidseitige Hörgeräteversorgung habe ich 3198€ bezahlt.

Bei der Beihilfegewährung musste ich leider feststellen, dass der Festbetrag für hessische Beamte bei 1283,40€ liegt. Er ist nicht mehr zeitgeäß und lässt den technischen und preislichen Fortschritt unberücksichtigt. Die extreme Abweichung vom Festbetragssegment aller anderen Länder- und Bundesbeamten, der bei einer kürzeren Tragezeit 3000€ (z.B. BBhv) beträgt, stellt eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar.

Sie haben am 2.7.2012 geäußert:"Die hessischen Beamtinnen und Beamten werden auch künftig eine über dem Durchschnitt liegende Beihilfversorgung erhalten." Im Bezug auf die Hörgeräteversorgung würde mir eine Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 GG schon ausreichen.

Deshalb die Fragen:
Wann wird der Entwurf der hessischen Beihilfeverordnung vom Oktober 2012, der einen Höchstbetrag von 1500€ je Ohr, also auch 3000€, umgesetzt?

Ist mit der Herstellung der verfassungsmäßigen Ordnung bei den Festbeträgen für Hörgeräte in absehbarer Zeit zu rechnen?

Ist eine Rückwirkung, die auch micht betreffen würde, wie z.B. in Bayern und Thüringen erfolgt, beabsichtigt.

Mit freundlichen Grüßen Rolf Steinmüller

Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Steinmüller,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Im Jahr 2014 hat die neue Koalition von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vereinbart: „Schließlich werden wir die hessischen Standards bei der Gewährung von Beihilfe anpassen.“
Die konkrete Umsetzung dieser Anpassung der Hessischen Beihilfeverordnung wird in den nächsten Wochen erarbeitet und soll zum 1.1.2015 gelten. Dann kann ich Ihnen auch auf die konkrete Anfrage zur Hörgeräteversorgung antworten.

Mit freundlichem Gruß
Alexander Bauer MdL

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