(...) Mit der Nutzung eines Wechselkennzeichens schränken Halter, die bislang bereits einen Zweitwagen zugelassen haben, auch die Mobilitätsmöglichkeiten der betreffenden Fahrzeuge ein, das heißt die Halterinnen und Halter entscheiden bewusst, nur eines der beiden mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeuge zu nutzen. Da das Wechselkennzeichen zwei Fahrzeugen zugeteilt wird, jedoch zur gleichen Zeit an nur einem von diesen Fahrzeugen geführt werden darf, kann es als ein Kriterium bei der Bemessung der Prämie für die Haftpflichtversicherung durch die Versicherer herangezogen werden. (...)
Frage von Roland S. • 11.05.2017
Antwort von Alexander Dobrindt CSU • 22.06.2017
Frage von Walter B. • 10.05.2017
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Frage von Gisela H. • 08.05.2017
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Frage von Volker B. • 08.05.2017
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Frage von Anton H. • 05.05.2017
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU
Frage von Ulrich O. • 25.04.2017
Antwort ausstehend von Alexander Dobrindt CSU