Antwort 27.02.2024 von Alexander Dobrindt CSU
das Gesetz über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof (VfGHG) legt fest, dass dessen Mitglieder durch den Bayerischen Landtag gewählt werden. Die ehrenamtlichen Verfassungsrichter werden von den Landtagsfraktionen entsprechend ihrer Größe vorgeschlagen.