Antwort 26.05.2025 von Alexander Dobrindt CSU
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.
"[...] Häusliche Gewalt stellt eine Kindeswohlgefährdung dar und ist daher zulasten des Gewalttäters im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen."
Ich habe zur Thematik ausführlich öffentlich meine Einschätzung dargestellt
Zur Frage der Aufnahmeprogramme, Aufnahmezusagen und laufenden Einzelfallprüfungen habe ich hier ausführlich Stellung genommen: https://www.youtube.com/watch?v=nFI8sXnMfts