Wie stehen Sie zu der Initiative „Berlin Werbefrei“, die mehr als 32.000 Unterschriften gesammelt hat und einen Volksentscheid zur Reduzierung der Außenwerbung in Berlin anstrebt?

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Alexander Kaas Elias
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sarah M. •

Wie stehen Sie zu der Initiative „Berlin Werbefrei“, die mehr als 32.000 Unterschriften gesammelt hat und einen Volksentscheid zur Reduzierung der Außenwerbung in Berlin anstrebt?

Sehr geehrter Herr Kaas Elias,

Themen wie Energieeinsparung, Lichtverschmutzung, Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Lebensqualität in Berlin gehören zu den Kernpunkten Ihrer Partei.

Außenwerbung und Leuchtreklame sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und stehen für die Kommerzialisierung öffentlicher Räume (vgl. www.berlin-werbefrei.de).

Wie stehen Sie zu der Initiative „Berlin Werbefrei“, die in der ersten Stufe des Verfahrens mehr als 32.000 Unterschriften gesammelt hat und einen Volksentscheid zur Reduzierung der Außenwerbung in Berlin anstrebt?

Welche konkreten Lösungen für die oben genannten Probleme bieten die Grünen an?

Mit freundlichen Grüßen
Sarah M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

ich begrüße den Vorstoß, für weniger Außenwerbung in Berlin zu sorgen. Der Landesverfassungsgerichtshof hat dem Volksentscheid "Berlin werbefrei" es ermöglicht, den vorgelegten Gesetzentwurf nach zu bessern und so erneut in das Verfahren einzusteigen. Das unterstütze ich, weil die Berlinerinnen und Berliner entscheiden können sollen, wie sie ihre Stadt gestalten wollen.

In meiner Zeit in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Charlottenburg-Wilmersdorf hat diese mit Zustimmung der Grünen Fraktion beschlossen, auf diskriminierende u.ä. Werbung im Bezirk zu verzichten. Aktuell gibt es einen einen Antrag der Grünen Fraktion in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf, der erreichen will, dass im Rahmen der Novellierung der Berliner Bauordnung eine strengere Genehmigungspraxis für Werbeanlagen sowie eine Anhebung der Bußgelder vorzusehen ist (siehe DS-Nr: 0173/6). Auch in den Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen können konkrete Möglichkeiten zur Reduzierung der Außenwerbung einfließen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kaas Elias