Frage an Alexander Muthmann bezüglich Innere Sicherheit

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Frage von Florian V. •

Frage an Alexander Muthmann von Florian V. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Muthmann,

ich darf Sie um Stellungnahme zu folgendem Thema bitten:

Führerscheinproblematik Feuerwehr

In den letzten Wochen war den Medien zu entnehmen, dass sich die Staatsregierung dafür einsetzt, dass die Fahrerlaubnisklasse B auf ein Gesamtgewicht bis zu 4,25 to. erweitert wird. Somit soll es Feuerwehrleuten ermöglicht werden, die schweren Einsatzfahrzeuge ohne zusätzlichen Füherschein zu lenken.
Das Problem wurde jedoch hier nicht erkannt. Nur ungefähr ein Viertel der Feuerwehrfahrzeuge in Bayern haben ein Gesamtgewicht bis 4,25 to. Dass die meisten Fahrzeuge jedoch über 7,5 to. wiegen und somit der teure Führerschein Klasse C(E) notwendig ist wurde (oder wollte) nicht bemerkt (werden). Und gerade hier gestaltet es sich schwierig, Feuerwehrkameraden zu finden die nur für die Feuerwehr den LKW-Führerschein mit Kosten bis zu 2.000 € erwerben.
Zwischenzeitlich ist es von Seiten der Staatsregierung wieder ruhig geworden, angeblich ließe sich sogar die Erhöhung der Klasse B auf 4,25 to. nicht mit irgendeiner EU-Richtlinie vereinbaren. Ganz außer Frage sei außerdem ein "Feuerwehr-Führerschein".

Sieht man jedoch ins Nachbarland Österreich kann man feststellen, dass z.B. im Bundesland Tirol sog. "Feuerwehrführerscheine" an den Landesfeuerwehrschulen angeboten werden. Wieso ist dies in Österreich möglich und nicht bei uns in Bayern/Deutschland?
Gilt dort die EU-Richtlinie nicht?
Quelle: http://www.lfv-tirol.at/pages/Fahrzeuge/FW-Fuhrerschein.htm

Wie äußern Sie sich zu dieser Situation? Was würden Sie bzw. Ihre Partei/Wählergruppe unternehmen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen
Florian Voitl

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FDP

Sehr geehrter Herr Voitl,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Zunächst darf ich darauf hinweisen, daß diese Problematik ein typisches Beispiel für unsere gesetzliche Überregulierung darstellt. Diese Verschärfung des Fahrerlaubnisrechts war nicht notwendig - mir sind jedenfalls keine Mißbrauchsfälle oder schweren Unfälle bekannt, die eine solche Gesetzesänderung erforderlich gemacht hätte. Aber das hilft jetzt zunächst nicht weiter, die Regelung ist da. Deswegen eine dreistufige Antwort:

1. Ich halte die Regelung für überzogen,weil gerade Feuerwehrleute schon durch ihr Engagement erkennen lassen, daß sie auch mit den schweren LKWs verantwortungsvoll umgehen. Auch die Erfahrungen der vergangenen Jahre beweisen dies.Inwieweit da auf europäischer Ebene nochmals Erleichterungen erreicht werden können, traue ich mich nicht zu beurteilen, ganz habe ich aber auch da die Hoffnung noch nicht aufgegeben.Da könnte sich Edmund Stoiber verdient machen.

2.Inwieweit die bestehende europäische Regelung nationale Sonderregelungen zuläßt, konnte ich so kurzfristig nicht klären, kann mich darum aber kümmern und Ihnen Bescheid geben. Zuständig wäre der Bundestag bzw die Bundesregierung.Für den Landtag ist also nur eine Initiative über den Bundesrat möglich. Sofern da ein Entscheidungsspielraum besteht, werde ich eine solche Initiative fordern.

3. Derzeit bleibt nur die Möglichkeit, im Rahmen der Gesetze nach Lösungen zu suchen, die unsere Feuerwehrleute nicht übermäßig belastet und nicht die Motivation nimmt. Zu berücksichtigen ist vor allem auch, daß dieser Fahrerlaubniserwerb in erster Linie der Allgemeinheit zu Gute kommt. Deswegen ist es auch erforderlich, daß der Freistaat und die verantwortliche Kommune dafür sorgen , daß die Kosten im Rahmen bleiben. Eine Drittelung der Führerscheinkosten ist ein denkbares Modell, sofern sich der "Fahrer" zu einer mehrjährigen Dienstleistung bei der Feuerwehr verpflichtet.

Eine unbefriedigende Situation; gerne bleibe ich mit Ihnen in Kontakt , um an einer Lösung zu arbeiten.Melden Sie sich wieder!

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Muthmann