Frage an Alexander Radwan bezüglich Finanzen

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Alexander Radwan
CSU
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Frage von Franz W. •

Frage an Alexander Radwan von Franz W. bezüglich Finanzen

Am 24.03.2014 um 22.45 Uhr sah ich in der ARD die Sendung "Griechisches Roulette -Wie Athen und Brüssel Steuermilliarden verzocken". Das Geld ist weg. Weder Griechenland noch die EU will dafür verantwortlich sein. Es gibt offensichtlich keine ordentliche Projektkontrolle oder Zahlungsstopps, wenn Fortschrittsberichte ausbleiben.
Frage: was wurde jetzt von der EU getan, um in Zukunft eine kontrollierte Verwendung der Gelder für Griechenland sicherzustellen?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Winklhofer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur ARD-Dokumentation "Griechisches Roulette".

Die Lage in Griechenland verfolgen die EVP, die Bundesregierung, die CDU/CSU-Fraktion und ich seit Jahren mit höchster Aufmerksamkeit: die Schwäche der griechischen Verwaltung, ihre Überforderung mit den europäischen Regeln. Die Implementierung großer Beträge europäischen Geldes – über eine sehr lange Zeit, stellt die Kontrolleure in Griechenland vor besondere Herausforderungen. Hinzukommt: Griechenland wurden unter dem Rettungsschirm Sonderbedingungen für Strukturförderung zugestanden, die zusätzlich zu den bestehenden ebenfalls überwacht werden müssen. Die unionsgeführte Bundesregierung setzt sich seit Jahren für die strikte Kontrolle und Einhaltung der Regeln ein.

Ich verfolge die Situation in Griechenland mit Kritik und Solidarität. Gerade im Agrarbereich konnten große Verbesserungen durchgesetzt werden. Die griechischen Behörden haben nun eines der modernsten Überwachungssysteme für Auszahlung von Flächenprämien. Dennoch müssen die Reformen weitergehen. Noch immer stockt bspw. die Entwicklung eines wirklich funktionierenden Katasters – eines der 181 Prioritätsprojekte in Griechenland. Um echte Verbesserungen herbeizuführen, bedarf es des hartnäckigen Nachfragens, Nachbohrens und immer wieder der Korrektur. Daran arbeitet das Europäische Parlament. Und durch die gestiegenen Mitbestimmungsrechte des Parlaments durch den Lissabon-Vertrag ist es darin auch zunehmend erfolgreich, wie sich in den Rechtsgrundlagen für die Strukturfonds und der europäischen Haushaltsordnung zeigt: ein früheres Eingreifen, ein entschlosseneres Durchgreifen und der Stopp von Geldern - das sind für mich wichtige Entwicklungen in den im letzten Jahr verabschiedeten Rechtsgrundlagen. Seit der Krise um Griechenland und andere Staaten stelle ich zudem fest, dass es heute viel mehr Problembewusstsein in Griechenland aber auch in anderen EU Staaten und bei der EU-Kommission gibt.

Eine weiter fortgeschrittene und schnellere Umsetzung von Projekte in Griechenland wäre auch für mich wünschenswert. Ein Projekt, der See Karla, war Gegenstand der Dokumentation. 181 Projekte stehen auf der Liste, die von der eigens für Griechenland eingerichteten Task Force mit verstärkter Aufmerksamkeit bedacht werden. Das gezeigte Projekt war sicher eines der Projekte mit den meisten Problemen. Wird es nicht abgeschlossen und sollten die vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten werden, muss das Geld an die EU zurückgezahlt werden.

Auch im Falle von Verstößen gegen europäisches Recht, muss darüber gewacht werden, dass die verhängten Strafzahlungen an die EU auch wirklich erfolgen. Nur durch eine konsequente Nachverfolgung werden die europäischen Regeln auch durchgeführt.

Konkret werden in der Sendung drei Bereiche angesprochen, nämlich die Kontrolle der Verwendung von EU-Strukturfonds-Mitteln in Griechenland, die Entwicklung der Steuerhinterziehung und die Verwaltungsreform.

Zum ersteren ist zu sagen, dass grundsätzlich die Europäische Kommission die Verwendung der von ihr durch die Generaldirektion Regionalpolitik vergebenen Mittel für die zuvor beantragten Vorhaben kontrolliert. Die Mitgliedstaaten tragen jedoch direkt die wesentliche Verantwortung für die Kontrolle an Mittelverwendung, während der Kommission die Aufsicht über die nationalen Systeme obliegt. In den Mitgliedstaaten gibt es insgesamt drei Kontrollebenen: die Verwaltungsbehörde, die Bescheinigungsbehörde und die Prüfbehörde. Die Kommission konzentriert sich auf die Überprüfung der nationalen Prüfbehörden. Bei besonders riskant erscheinenden Projekten werden jedoch auch Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörde überprüft.

Die Mitgliedstaaten haben der Kommission im gesamten Programmzeitraum regelmäßig über die entsprechenden Ausgaben Bericht zu erstatten, woraufhin die Kommission den vereinbarten EU-Beitrag erstatteten. Danach legen die nationalen Verwaltungsstellen eine abschließende Ausgabeerklärung vor, auf die eine Abschlusszahlung an den Mitgliedstaat erfolgt.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Unregelmäßigkeiten, bei denen Beträge von über 10.000 Euro involviert sind, vierteljährlich dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu melden. Ebenso müssen sie der Kommission einmal im Jahr Gesamtzahlen zu sämtlichen Finanzkorrekturen und Rückflüssen des Vorjahres vorlegen. Dies betrifft auch Gelder unterhalb der Meldeschwelle für OLAF.

Unterlässt der Mitgliedstaat, die Unregelmäßigkeit zu korrigieren, kann die Kommission eine Finanzkorrektur vornehmen. Solche Beschlüsse ziehen stets eine Nettoreduzierung der EU-Gelder für das Programm nach sich. Entsprechend kann der Mitgliedstaat die gestrichenen EU-Gelder dann nicht mehr für andere Projekte verwenden.

Zu den Fragen möglicher Steuerhinterziehung: Die Steuerhinterziehung wird nach den jüngsten Berichten der sog. Troika (Europäische Zentralbank, Europäische Kommission, Internationaler Währungsfonds) und der OECD gleichermaßen als ein weiterhin großes Problem in Griechenland angesehen.
Eine Ursache der hohen Steuervermeidung sieht die OECD in der enormen Komplexität des griechischen Steuersystems, das sehr häufig verändert werde und eine Vielzahl von Ausnahmetatbeständen kenne. Das bisherige Vorgehen gegen Steuerhinterziehung schätzt die OECD als enttäuschend ein. Die Schattenwirtschaft in Griechenland dürfte bei etwa 25 bis 30 Prozent des BIP liegen (Deutschland: ca. 13 Prozent).

Die Troika schreibt in ihrem aktuellen Prüfbericht (Entwurf) vom 28. März 2014 auf Seite 39: „Tatsächlich sind bei der Einziehung von Steuerschulden Fortschritte zu verzeichnen, auch wenn diese immer noch hinter den Zielen für die Leistungskennzahlen zurückbleibt. Die Einziehung neuer Steuerschulden stieg im Vergleich zu 2012 um 23 %, die Einziehung ‚alter‘ Schulden um 38 %. Der Gesamtbetrag an eingezogenen Schulden stieg von 2,5 Mrd. EUR auf 3,2 Mrd. EUR. Dies lag immer noch unter dem – ehrgeizigen – Ziel für die Leistungskennzahlen für die Steuerschuldeneinziehung für das Jahr 2013.“

In Griechenland werden demnach in zunehmendem Maße auch sog. „alte“ Steuerschulden eingetrieben. Ob hierzu auch die in der Sendung genannten Einzelfälle gehören, bleibt zwar unklar, doch scheint es keineswegs so, dass die Altfälle prinzipiell nicht mehr beachtet würden.
Die Umsetzung des Mitte 2013 verabschiedeten neuen Steuerverfahrensgesetzes begann am 1. Januar 2014. Hier bleibt abzuwarten, ob daraus Verbesserungen der Steuereintreibung resultieren. Jedenfalls werden aber Maßnahmen in Abstimmung mit der Troika ergriffen.
Durchgreifende Prüfungen werden aber nach Auffassung der Troika noch etwas auf sich warten lassen, da der Personal-aufwuchs noch nicht abgeschlossen ist: „Die Umsetzung direkter Betriebsprüfungsmethoden wird auf Mai 2014 verschoben.“

Zu der Verwaltungsreform: Hier bescheinigt die Troika der griechischen Regierung in ihrem jüngsten Prüfbericht vom 28. März 2014 (Entwurf, Seiten 45 bis 47) das Ziel, den gesamtstaatlichen Personalbestand um 150.000 Beschäftigte zu senken, werde wahrscheinlich vor Fristablauf 2015 erreicht werden. Die Zuweisung von 25.000 Beschäftigten zum Mobilitätsprogramm sei abgeschlossen, wenn auch mit Verspätung; in der gesamten Verwaltung seien die Personalpläne nahezu fertig.

Die Ziele für sog. obligatorische Beschäftigungsabgänge sollen im Jahr 2014 durch die Entlassung von Beschäftigten, die unrechtmäßig ernannt wurden, gegen die ein Disziplinarverfahren läuft oder die am Mobilitätsprogramm teilgenommen haben und keine neue Verwendung gefunden haben, planmäßig erfüllt werden.

Ich werde auch künftig das Meine dazu leisten, Steuergelder bestmöglich zu kontrollieren. Als Steuerzahler haben Sie und wir alle ein Recht auf eine Mittelverwendung, die auch einen Mehrwert schafft. Wir sind darauf angewiesen, dass wir alle in der EU die Politikziele für mehr Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit erreichen - der einzige Weg, die Krise wirklich zu überwinden.

Mit freundlichem Gruß
Alexander Radwan, MdB

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