Frage an Alexander Radwan bezüglich Recht

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Alexander Radwan
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Frage von Lars R. •

Frage an Alexander Radwan von Lars R. bezüglich Recht

Ein interner Asylbericht, der aus dem österreichischen Innenministerium an die Polizei des Freistaats Bayern versandt wurde beschreibt nach einer Meldung des FOCUS vom 26.09.2015 ein wahres Horror-Szenario: Angesichts des Flüchtlingszustroms sei die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in Gefahr – gesetzliche Strukturen könnten außer Kraft gesetzt werden.
Frage: Halten Sie es angesichts konstant bleibender hoher Asylantenzahlen (z.B. aus Afghanistan) in nächster Zeit möglicherweise für notwendig, weitere Maßnahmen zur Sicherung der Grenze der Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise durch Einsatz der Bundeswehr zu ergreifen? Ist die Bundesregierung auf ein derartiges Szenario eingestellt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rosinsky,

Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 27. September habe ich dankend erhalten.

Mit der vorrübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen soll keineswegs Menschen, die wegen Krieg, Gewalt und Verfolgung ihr Heimatland verlassen mussten, die Einreise nach Deutschland oder die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen, verwehrt werden. Auch ist es nicht Ziel, den freien Personenverkehr innerhalb der europäischen Union einzuschränken. Vielmehr geht es darum, wieder zu einem geordneten Verfahren bei der Einreise von Flüchtlingen zu kommen. Auch aus sicherheitspolitischen Gründen ist es wichtig, zu wissen, wer sich in unserem Land aufhält. Eine Notwendigkeit, weitere Maßnahmen zur Sicherung der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland zu unternehmen, hängt letztendlich auch von der konsequenten Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union ab.

Das Schengener Abkommen wird durch die Entscheidung der Bundesregierung keinesfalls ausgesetzt oder für nichtig erklärt. Das Abkommen sieht vorübergehende Kontrollen für den Fall, dass "eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" für ein Land besteht, ausdrücklich vor. Diese Ausnahme des Schengen-Abkommens wurde in der Vergangenheit bereits von mehreren Mitgliedsstaaten genutzt, beispielsweise vor Gipfeltreffen (NATO-Gipfel 2009, G7-Gipfel 2015).

Es ist jetzt wichtig, dass alle EU-Mitgliedsstaaten sich wieder an geltendes EU-Recht halten, also die in die EU einreisenden Flüchtlinge registrieren und die Asylverfahren durchzuführen. Wenn es an den europäischen Außengrenzen eine konsequente Sicherung gibt, können nationale Grenzkontrollen eingestellt werden.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Radwan, MdB

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