Sehr geehrte Frau Mehnert, die neu in Kraft getretenen Gesetze zur PPWR verhindern das Klein- und Kleinstunternehmer ihr Geschäft in der EU weiterführen können. Wird es bald Bagatellgrenzen geben?
Ich betreibe einen kleinen Onlinehandel für Stoffe und verschicke jährlich kleine Sendungen in ca. 10 EU-Länder sowie in die Schweiz und Großbritannien. Die neu in Kraft getretenen Regularien würden bei weitem meinen Umsatz, den ich in diesen Ländern mache, übersteigen. Desweiteren wäre ich als One-Woman-Show gar nicht in der Lage, den geforderten bürokratischen Aufwand zu stemmen. Ich bin der Ansicht, dass dieses neue Gesetz nicht dazu beiträgt, den Binnenhandel zu stärken, da Kleinhändler dadurch per Gesetz ausgeschlossen werden und nur die großen Player gewinnen, die den nötigen finanziellen Rückhalt für dieses Gesetz haben. Deshalb meine Frage: setzen Sie sich dafür ein, dass das neue EU-Verpackungsgesetz nachgebessert wird, das z. B. ganz konkret eine Bagatellgrenze eingeführt wird bzw. nur ein Beauftragter für alle Länder in Brüssel angesprochen werden muss? Das wäre sehr in meinem Sinne und dem tausender anderer Klein- und Kleinstbetriebe, die so ihren Lebensunterhalt bestreiten
Sehr geehrte Frau L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und die Schilderung der konkreten Belastungen für Ihr Unternehmen.
Die erweiterte Herstellerverantwortung ist grundsätzlich richtig, denn die Kosten für Sammlung und Verwertung von Verpackungen dürfen nicht bei der Allgemeinheit verbleiben. Es ist jedoch nicht verhältnismäßig, wenn ein Kleinstunternehmen für wenige Sendungen in mehrere Mitgliedstaaten jeweils hohe Fixkosten tragen muss und dadurch faktisch aus dem europäischen Binnenmarkt gedrängt wird.
Für Verpackungsmengen von weniger als zehn Tonnen pro Jahr sieht die EU-Verpackungsverordnung zwar vereinfachte Berichtspflichten vor. Eine allgemeine Umsatz- oder Bagatellgrenze, die Kleinsthändler von den nationalen Registrierungs- und Finanzierungspflichten befreit, besteht jedoch nicht. Das von Ihnen geschilderte Problem ist damit bislang nicht ausreichend gelöst.
Ja, ich setze mich deshalb dafür ein, dass die bestehenden Regelungen insbesondere für Klein- und Kleinstunternehmen praktikabler ausgestaltet werden.
Derzeit beraten wir im Europäischen Parlament im Rahmen des sogenannten „Umweltomnibus“ über erste Vereinfachungen bei der erweiterten Herstellerverantwortung. Dabei soll insbesondere die Pflicht ausgesetzt werden, in jedem einzelnen Mitgliedstaat einen eigenen Bevollmächtigten zu bestellen. Das ist ein richtiger erster Schritt, reicht aus meiner Sicht aber noch nicht aus.
Für Klein- und Kleinstunternehmen brauchen wir weitergehende Vereinfachungen. Dazu gehören aus meiner Sicht insbesondere:
eine verhältnismäßige Bagatellgrenze für geringe Verpackungsmengen,
eine zentrale Registrierung anstelle separater Verfahren in mehreren Mitgliedstaaten,
eine gemeinsame Meldung für die gesamte EU und
Gebühren, die sich tatsächlich an der in Verkehr gebrachten Verpackungsmenge orientieren, anstatt in jedem Land erneut hohe Fixkosten auszulösen.
Diese Forderungen werde ich auch in die weiteren Beratungen einbringen. Zugleich hat die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament die Problematik bereits gegenüber der Europäischen Kommission aufgegriffen und weitere Vereinfachungen bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung gefordert.
Die Frage der erweiterten Herstellerverantwortung muss zudem bei der anstehenden umfassenderen Reform der europäischen Kreislaufwirtschaft und der EPR-Systeme aufgegriffen werden. Nachhaltiger grenzüberschreitender Handel darf gerade für kleine Unternehmen nicht an unverhältnismäßiger Bürokratie scheitern.
Vielen Dank nochmals für Ihren wichtigen Hinweis.
Herzliche Grüße
Alexandra Mehnert
