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Welche Weisung erhält die Ständige Vertretung Deutschlands zur EU-Chatkontrolle im Rat (Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung), und lehnen Sie anlasslose Chatkontrolle weiterhin?

Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Siegfried S. •

Welche Weisung erhält die Ständige Vertretung Deutschlands zur EU-Chatkontrolle im Rat (Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung), und lehnen Sie anlasslose Chatkontrolle weiterhin?

Alois Rainer MdB
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr S.,

der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Gleichzeitig gehören der Schutz der Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation zu den Grundpfeilern unseres Rechtsstaates. Beide Anliegen müssen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Das Europäische Parlament hat kürzlich einer Verlängerung der bestehenden Übergangsregelung zugestimmt, die es Anbietern von Kommunikationsdiensten weiterhin ermöglicht, auf freiwilliger Basis nach Hinweisen auf Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu suchen. Dabei hat das Parlament zugleich ausdrücklich klargestellt, dass diese Regelung weder eine Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung noch ein verpflichtendes Client-Side-Scanning vorsehen soll. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit allerdings noch nicht abgeschlossen. Nun müssen sich auch die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union mit dem Vorschlag befassen.

Ich halte es für richtig, dass wir den Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch entschlossen führen. Dabei dürfen wir jedoch nicht Maßnahmen beschließen, die den Schutz vertraulicher Kommunikation grundsätzlich infrage stellen oder unverhältnismäßig in die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger eingreifen.

Deshalb ist für mich entscheidend, dass eine europäische Regelung wirksam zum Schutz von Kindern beiträgt und zugleich den hohen Schutzstandard wahrt, den unser Grundgesetz und die europäische Grundrechtecharta für die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation vorgeben.

Die Beratungen auf europäischer Ebene sind noch nicht abgeschlossen. Ich werde den weiteren Fortgang aufmerksam verfolgen und bin davon überzeugt, dass am Ende eine ausgewogene Lösung steht, die sowohl dem Kinderschutz als auch den Freiheitsrechten in unserem Rechtsstaat gerecht wird.

Freundliche Grüße

Alois Rainer

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