Wann wird eine Pflicht für Klimaanlagen in Wohnungen /öffentlichen Einrichtungen eingeführt? Angesichts der immer heißeren Sommer ist das längst überfällig. Welche konkreten Schritte planen Sie?
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es stimmt, die immer heißeren Sommer sind ein Problem, auch in Hamburg. Länger anhaltende und häufigere Hitzewellen zeigen uns, dass die globale Erwärmung sehr dynamisch verläuft und vor allem auch Europa betrifft. Das Problem wird in der Zukunft häufiger auftreten und noch intensiver werden. Wir müssen also dringend Maßnahmen zur Hitzeanpassung vornehmen.
Der Senat und die zuständigen Behörden arbeiten daran, den baulichen sommerlichen Wärmeschutz im Gebäudebestand effizient und nachhaltig umzusetzen. Dafür braucht es eine Prüfung der aktuellen Notwendigkeiten und eine Abstimmung darüber, wie die Maßnahmen so geplant werden, dass sie nicht nur kurzfristig funktionieren, sondern auch langfristig sinnvoll sind. Das bedeutet auch: Maßnahmen zum Hitzeschutz sollen die Klimakrise (und damit auch die kommenden Hitzewellen) nicht weiter befeuern, sondern im Einklang mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetzes eingeführt zu werden.
§13 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes regelt dabei, dass bei bestehenden Gebäuden grundsätzlich bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz Vorrang vor aktiver Kühlung (etwa durch Klimaanlagen) haben. Hitzeprobleme in bestehenden Gebäuden sollen daher primär durch Bau- und Gestaltungsmaßnahmen gelöst werden, um Energieverbrauch (insbesondere auch im Hinblick auf Lastspitzen im Stromnetz) und zusätzliche Treibhausgasemissionen zu begrenzen.
Die Kernidee ist, dass bei Modernisierung, Umnutzung oder größeren Änderungen im Gebäudebestand zunächst passive oder bauliche Lösungen für sommerlichen Wärmeschutz geprüft werden. Aktive Kühlung soll nur dann zulässig sein, wenn damit allein ein angemessener sommerlicher Wärmeschutz nicht erreichbar ist oder besondere Schutzbedarfe bestehen, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen.
Wir sehen unsere politische Aufgabe darin, die wichtigen Ziele des Hitzeschutzes und des gesundheitlichen Schutzes (insbesondere von vulnerablen Gruppen) mit dem Ziele der Vermeidung von Treibhausgasemissionen, der Energieeffizienz und der Dekarbonisierung des Stromsektors strategisch zusammenzudenken. Damit verfolgen wir eine langfristig gangbare Strategie des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, von der alle Bürger*innen profitieren.
Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein bzw. prüfen derzeit, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Klimaanlagen im Einklang mit der Klimaschutz- und Klimaanpassungsstrategie erleichtert werden kann.
Eine allgemeine Pflicht für Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden streben wir aus den genannten Gründen nicht an, arbeiten aber mit hoher Priorität an einem nachhaltigen Hitzekonzept für die Stadt, das dazu beiträgt, die Bürger*innen heute zu schützen und noch schlimmere Hitzewellen in der Zukunft zu verhindern.
Ich hoffe, diese Ausführungen helfen Ihnen weiter.
