Frage an André Berghegger bezüglich Finanzen

Portrait von André Berghegger
André Berghegger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil André Berghegger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Werner G. •

Frage an André Berghegger von Werner G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Berghegger,

sie haben der Diätnerhöhung um ca.10% zugestimmt. Bei der angespannten Finanzlage im Bund ist eine derartige Erhöhung meiner Meinung nach sehr überzogen und unverschämt. Ich möchte nur an die letzte Rentnerhöhung erinnern -0,25%- Oder ist der Arbeitsaufwand auch um 10% gestiegen? Ich glaube kaum. Begründen Sie mir bitte diese 10%.

mfg W.G

Portrait von André Berghegger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gelhot,

vielen Dank nochmals für das freundliche Telefonat vom gestrigen Abend, in dem wir bereits das Thema Diätenerhöhung ausführlich diskutiert haben. Wie besprochen, reiche ich gerne auf diesem Wege eine schriftliche Erläuterung meiner Auffassung nach. Den beschlossenen Gesetzentwurf können Sie über die Internetseite des Deutschen Bundestages abrufen.

Grundlage des Gesetzentwurfs sind die Empfehlungen einer unabhängigen Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts, die der Deutsche Bundestag Ende 2011 einvernehmlich eingesetzt hat. Auftrag der Kommission war es, Vorschläge für ein transparentes, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entsprechendes Verfahren für die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und deren zukünftige Anpassung sowie für die Altersversorgung der Abgeordneten vorzulegen. Das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes geben aber vor, dass die Abgeordneten die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung nicht delegieren können, sondern letztlich selbst darüber beschließen müssen.
In ihren Empfehlungen rät die Kommission, die Höhe der Abgeordnetenentschädigung an der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten zu orientieren. Dies entspricht der bereits seit 1995 geltenden gesetzlichen Regelung. Die Tätigkeit eines Abgeordneten als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans ist nach Auffassung der Kommission am ehesten mit einem Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vergleichbar. Beide nehmen ihre Tätigkeit unabhängig wahr. Damit ist ein nachvollziehbarer und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen. Mit dieser Orientierungsgröße erhalten Abgeordnete eine Entschädigung wie Landräte und Bürgermeister mittelgroßer Städte. Dies entspricht der Größe eines Wahlkreises, der etwa 250 000 Einwohner umfasst.
Die Abgeordnetenbezüge haben bisher die von der Kommission genannte Bezugsgröße nie erreicht, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet haben. So gab es beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2007 und 2009 bis 2011 keine Anhebung. Gegenwärtig beträgt die Differenz zwischen der Abgeordnetenentschädigung und der Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten ca. 830 Euro.
Die Aufwendungen für die Abgeordnetenentschädigung betrugen für 2013 ca. 59 Millionen Euro - das sind umgerechnet etwas mehr als 70 Cent pro Einwohner. Sowohl diese vertretbare Pro-Kopf-Belastung als auch die Zurückhaltung in der Entwicklung der Bezüge blieben in der öffentlichen Diskussion allerdings weitgehend unbeachtet.

Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Juli 2014 um 415 Euro auf 8667 Euro und zum 1. Januar 2015 um weitere 415 Euro auf dann 9082 Euro angehoben werden. Damit wird die Orientierungsgröße achtzehn Jahre seit Bestehen der gesetzlichen Regelung erreicht.
Ab dem 1. Juli 2016 soll die Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Erhöhung des Nominallohnindexes des Statistischen Bundesamtes jährlich angehoben werden. Dieser Index erfasst die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet. Damit ist sichergestellt, dass die Abgeordneten an der durchschnittlichen - positiven wie negativen - Einkommensentwicklung teilhaben. Zukünftige Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung werden damit auf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren umgestellt.

Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf eine angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz. Die Kommission war der Auffassung, dass es zur Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten und ihrer wirtschaftlichen Existenz auch ein hinreichend ausgestattetes Alterssicherungssystem geben müsse. Sie hält die Höhe des geltenden Versorgungsniveaus für angemessen und verfassungskonform.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch die für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist.
Seit dem 01. Januar 2008 beträgt der Steigerungssatz der zu versteuernden Altersentschädigung nach einem Jahr der Mitgliedschaft 2,5% der Abgeordnetenentschädigung. Das maximal zu erreichende Versorgungsniveau wird zukünftig abgesenkt und beträgt dann 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Damit wird der Überlegung Rechnung getragen, dass die Altersentschädigung eine lückenfüllende Teilversorgung für die Zeit der Mitgliedschaft im Parlament ist. Die Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag stellt nur einen Teil des Berufslebens der Abgeordneten dar. Der Höchstsatz wird nach 26-jähriger Mitgliedschaft im Bundestag erreicht. Eine so lange Zugehörigkeit zum Bundestag ist die Ausnahme. Vierzig Prozent der Abgeordneten scheiden bereits nach zwei Wahlperioden wieder aus dem Bundestag aus.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung Ihres Anliegens beigetragen zu haben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung hinsichtlich der Höhe und der Angemessenheit der Abgeordnetenentschädigung gegenüber der Öffentlichkeit bewusst. Andererseits sollte dem Mandatsträger, der sich für eine zeitlich begrenzte Übernahme politischer und gesellschaftlicher Verantwortung entscheidet, ebenso wie anderen Berufsgruppen auch das Recht auf eine angemessene Anpassung seiner Entschädigung zuerkannt werden.

Mit freundlichen Grüßen
André Berghegger