Sie haben für die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen gestimmt. Welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie, wenn es dadurch zu Engpässen und Todesfällen kommt?

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André Berghegger
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Frage von Tamara F. •

Sie haben für die Impfpflicht in Gesundheits- und Pflegeberufen gestimmt. Welche persönlichen Konsequenzen ziehen Sie, wenn es dadurch zu Engpässen und Todesfällen kommt?

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CDU

Sehr geehrte Frau F.,

ich möchte Stellung zu Ihrer Frage nehmen, in welchem Sie sich zur Diskussion über die Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitssektor äußern.

Ich bzw. der Großteil der CDU/CSU-Fraktion hat der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Deutschen Bundestag zugestimmt. Auch weiterhin befürworte ich den Schutz der vulnerablen Gruppen durch Impfungen, insbesondere derjenigen Personen, die in den Einrichtungen leben und arbeiten.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir davon ausgegangen sind, dass die Bundesregierung im Nachgang der Verabschiedung selbstverständlich auch die notwendigen Folgeschritte unternehmen würde, um eine reibungslose Umsetzung der Vorschriften zu ermöglichen. Hierzu gehören neben der Klärung von zahlreichen arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen auch intensive Vorbereitungen mit den betroffenen Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern, denen die Umsetzung vor Ort obliegt. Dies ist  nicht bzw. kaum passiert und hat viele im Stich gelassen.

Unabhängig davon, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung die Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19 (sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“) abgewiesen.

Dieser Beschluss lässt aber auch erkennen, vor welcher schwieriger Abwägung der Gesetzgeber stand. Denn der Eingriff in die Grundrechte der im Gesundheits- und Pflegebereich Tätigen ist gravierend. Dennoch müssen besonders schutzbedürftige Menschen darauf vertrauen können,  dass ihr Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus höchste Priorität hat.

Mit freundlichen Grüßen

André Berghegger