Frage an Andrea Lindholz bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Andrea Lindholz
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Frage von Michael S. •

Frage an Andrea Lindholz von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lindholz

die Abstimmung über das CETA-Abkommen steht bevor. Dazu zwei Fragen:

Stimmt es, dass die EU-Kommission das fertig verhandelte CETA-Abkommen zurückhält, bis die Briten über den Verbleib in der EU abgestimmt haben?

Stimmt es, dass die EU-Kommission die Entscheidung der nationalen Parlamente über das CETA-Abkommen unterlaufen will?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Michael Sparn

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Sehr geehrter Herr Sparn,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum geplanten Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen der EU und Kanada.

Das Abkommen liegt seit August 2014 fertig ausverhandelt in Englischer Sprache vor. Damit wurden die technischen Verhandlungen beendet. Daran schloss sich eine mehrmonatige Rechtsförmlichkeitsprüfung des Verhandlungstextes durch die EU-Kommission und Kanada an. Diese Prüfung wurde im Februar 2016 beendet. Der finale Abkommenstext liegt seitdem in englische Sprache vor und wurde von der Kommission unter folgendem Link veröffentlicht: http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/february/tradoc_154329.pdf

Nach Abschluss der Übersetzung des finalen CETA-Textes in alle EU-Amtssprachen leitet die Kommission die Texte gleichzeitig an das Europäische Parlament (EP) und den Europäischen Rat weiter. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament werden dann über die sog. vorläufige Anwendung entscheiden.

Im Anschluss daran sollten die nationalen Ratifizierungsverfahren eingeleitet werden. Die Frage ob es sich bei CETA um ein sog. gemischtes Abkommen (Zustimmung der nationalen Parlamente erforderlich) handelt ist nach wie vor umstritten. Der Bundestag und die Bundesregierung sind der Auffassung, dass es sich bei CETA um ein "gemischtes Abkommen" handelt. Zur Annahme und zum In-Krafttreten des Abkommens ist dann ein einstimmiger Beschluss aller Mitgliedsstaaten im Rat erforderlich und eine Ratifizierung von CETA durch die nationalen Parlamente, also auch den Bundestag. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Auffassung von Bundestag und Bundesregierung bestätigt. Sie finden es unter: http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/C-D/ceta-gutachten-einstufung-als-gemischtes-abkommen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz, MdB

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