Sehr geehrte Frau Lindholz Warum wurde das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft gekippt, obwohl Sie von dessen Verfassungsmäßigkeit überzeugt waren?

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Frage von Markus O. •

Sehr geehrte Frau Lindholz Warum wurde das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft gekippt, obwohl Sie von dessen Verfassungsmäßigkeit überzeugt waren?

Sehr geehrte Frau Lindholz
Auf meine Frage von 2021, warum Sie Hinweise und Warnungen von Sachverständigen ignorieren, die vor einem erneuten Scheitern der Bestandsdatenauskunft gewarnt haben, haben Sie auf Ihre eigene Meinung verwiesen und den nun eingetretenen Fall als hypothetisch abgetan. Gerne frage ich nochmal: welche persönlichen Konsequenzen sehen Sie jetzt, nachdem zum wiederholten Mal ein Gesetz Ihrer damaligen Koalition als verfassungswidrig eingestuft wurde?
Freundliche Grüße

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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Gesetzgebungspraxis läuft es immer auf Abwägungsentscheidungen hinaus. Im Falle der Bestandsdatenauskunft hielt ich es angesichts des bodenlosen Hasses, der sich bis heute im Netz Bahn brechen kann für sehr wichtig, dass unser Rechtsstaat auch im digitalen Raum handlungsfähiger wird. Wohin der ungebremste Hass im Netz führt, haben die Morde an Walter Lübcke, sowie in Halle und Hanau gezeigt sowie die unerträgliche Kommentierung dieser Taten im Netz. Die Liste lässt sich noch lange fortsetzen. Diesem Vorhaben hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil aus dem Jahr 2020 sehr enge Grenzen gesetzt.. Einer der Sachverständigen wies in diesem Zusammenhang auf den in der Fachliteratur erwähnten juristischen "Overkill" mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hin. Das BVerfG hat faktisch den Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers in diesem Fall extrem eng begrenzt bzw. in ein enges Korsett gepackt, den der Gesetzentwurf meiner Ansicht nach umsetzt.

Auch wenn ich mich hier wiederhole: Tatenlos zusehen ohne dem Hass im Netz paroli zu bieten war für mich die schlechtere Option.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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