Frage an Andrea Nahles von Martin M. bezüglich Soziale Sicherung
Liebe Frau Nahles,
ich habe in der Vergangenheit vor 2004 Direktversicherungen abgeschlossen. Wann fällt die Doppelverbeitragung des Krankenversicherungsbeitrages? Wie ist der Stand in der GroKo?
Viele Grüße
Martin Münz
Sehr geehrter Herr Münz,
der Großteil der betrieblichen Altersvorsorge ist nicht von einer Doppelverbeitragung betroffen. Jedoch gibt es spezielle Formen, die doppelt verbeitragt werden und damit die Attraktivität betrieblicher Altersversorgungsangebote in Zweifel ziehen. Die Betroffenen tröstet es dann auch nicht, dass diese Regelung höchstrichterlich gebilligt wurde. Wir sehen in diesem Bereich ebenfalls Handlungsbedarf. In den Koalitionsverhandlungen haben wir uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, die Beitragsfestsetzung für die Bezüge aus Direktversicherungen neu zu regeln. Bis zuletzt haben wir beispielsweise dafür plädiert, dass die Beiträge für Betriebsrenten in der Auszahlungsphase um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abgesenkt werden. Leider konnten wir uns in diesem Punkt nicht gegen die Union durchsetzen.
Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass wir uns weiterhin intensiv mit dieser sehr komplexen Thematik auseinandersetzen. Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die zum einen für den Einzelnen nachvollziehbar und gerecht ist und zum anderen die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht gefährdet.
Beste Grüße
Andrea Nahles