Frage an Andrea Nahles von Frederic G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Nahles,
Ich wollte Sie fragen, ob Sie sich bewusst sind, dass auf der öffentlichen Petitionsseite des Bundes eine Petition zum UN-Migrationspakt manipuliert wurde. Ich bin mir im Klaren darüber, dass die Petition trotz dieser Manipulation am Ende das Quorum erreicht hat, mir geht es aber um das Prinzip.
Ich stelle Ihnen diese Frage, weil sie in der Regierung beteiligt sind und Verantwortung für die Einhaltung demoktratischer Mittel zur Volksbeteiligung an Themen für Bundestagssitzungen tragen und weil sie bisher auf der Abgeordneten Seite am meisten Fragen beantwortet haben.
Ich Freue mich riesig über eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
F. G.
Quelle für meine Aussage: https://www.michael-klonovsky.de/acta-diurna Eintrag: 22. November 2018,
https://vera-lengsfeld.de/2018/11/22/wie-der-petitionsausschuss-die-rechte-der-buerger-aushebelt/
Sehr geehrter G.,
Ihnen ist sicher bekannt, dass das Recht auf eine Petition durch Artikel 17 des Grundgesetzes garantiert wird. Jede Petition wird vom Deutschen Bundestag angenommen, bearbeitet und beantwortet. Selbstverständlich wurde auch die Petition von Frau Lengsfeld angenommen und wird derzeit bearbeitet. Die Veröffentlichung einer Petition ist ein zusätzliches Angebot im Petitionsverfahren. Für die Veröffentlichung müssen formale Kriterien erfüllt sein. Die Kriterien werden von der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen bestimmt. Diese Richtlinie wurde von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages beschlossen: https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.richtlinie.html
Einen Rechtsanspruch auf die Veröffentlichung einer Petition gibt es nicht. Ich betone aber nochmal: Jede Petition wird bearbeitet, unabhängig davon, ob sie veröffentlicht wurde oder nicht. Insofern kann ich keine Manipulation sehen.
Beste Grüße
Andrea Nahles