Frage an Andrea Nahles von Anton B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau Nahles,
nachdem die SPD den Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 11.06.2013 zur Beseitigung der illegalen BSG-Krankengeld-Falle unterstützte, dann aber dazu beitrug, diese mit dem GKV-VSG ab 23.07.2015 leicht entschärft in den Stand der unverhältnismäßigen gesetzlichen Krankengeld-Falle zu erheben, besteht seit dem Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vom 23.07.2018 fraktionsübergreifend und auf allen politischen Ebenen Einigkeit darüber, dass auch die gesetzliche Regelung „unangemessen“ ist und für die Versicherten eine „besondere Härte“ darstellt.
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll die unterschiedliche Sanktionierung nicht lückenloser Arbeitsunfähigkeits-Folge-Bescheinigungen beendet und künftig „Gleichbehandlung gewährleistet“ werden.
Darüberhinaus drängen sich Überlegungen zur Entschädigung der vielen tausend Opfer der illegalen BSG-Krankengeld-Falle und der Nachfolge-Konstruktion ab 23.07.2015 auf (zumal das Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit am Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts arbeitet).
Bisher hat sich dazu lediglich die Verbraucherzentrale zu Wort gemeldet. Sie regt an, die vorgesehene Rechtsänderung rückwirkend in Kraft zu setzen.
Deswegen frage ich Sie: Wie wird sich die SPD-Fraktion zur Frage der Gesetzesrückwirkung / Opfer-Entschädigung positionieren?
Anmerkung: In Baden-Württemberg billigte das grün-schwarze Kabinett am 22.01.2019 eine Vorlage, wonach durch eine Rechtsänderung benachteiligte Beamte und Richter nachträglich entschädigt werden sollen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
A. B.
Sehr geehrter Herr B.,
ich würde Sie bitten, sich mit Ihrer fachspezifischen Frage an unsere gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Sabine Dittmar zu wenden:
www.spdfraktion.de/themen/gesundheit
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf
Beste Grüße
Andrea Nahles