Antwort 23.08.2018 von Andreas Bleck AfD
(...) die Widerspruchsregelung, die aus den von Ihnen genannten medizinischen Gründen sinnvoll erscheint, halte ich für verfassungsrechtlich bedenklich. Bei der Widerspruchsregelung wird nämlich unterstellt, dass die Organspende bei einem nicht erfolgten Widerspruch mit oder zumindest nicht gegen den Willen des Verstorbenen geschieht. (...)
